Hallo zusammen,
zwei Zitate von
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelle…
„Bis zum 31. März 2015 betrug der monatliche Rundfunkbeitrag für eine Wohnung 17,98 Euro. Ab dem 1. April 2015 sind es nun monatlich 17,50 Euro.“
und
„Sie müssen Ihren zu zahlenden Betrag nicht selbst neu berechnen. Es spielt keine Rolle, welchen Zahlungsrhythmus Sie gewählt haben, die Beitragssenkung wird durch den Beitragsservice automatisch berücksichtigt. Den neuen Betrag können Sie Ihrer Zahlungsaufforderung oder Ihrem Kontoauszug entnehmen.“
Im § 7 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag steht u. a.:
„Der Rundfunkbeitrag ist monatlich geschuldet. Er ist in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten.“
So, nun zu meinem eigentlichen Anliegen.
Wenn man per Dauerauftrag zahlt, und zwar nicht in der Mitte des Dreimonatszeitraums, sondern in der Monatsmitte des dritten Monats eines Quartals, muss schon etwas schief gelaufen sein… ) Möglicherweise beim Einrichten des Dauerautrags beim (mittlerweile gar nicht mehr so neuem) Konto, keine Ahnung, ist jetzt erst aufgefallen, der Beitragsservice hat sich bislang nicht beschwert. Allerdings ist das auch so, dass es gar keine Zahlungsaufforderung gab, ich meine jetzt wegen der Änderung der Beitragshöhe.
Was macht man da? Reduziert man einfach den Dauerauftrag ab dem kommenden Zeitraum (und wenn man nett ist, zieht man auch den Ausführungstermin um einen Monat vor, um wie eigentlich verlangt in der Mitte des Quartals zu zahlen - wobei sich die Frage stellt: ist das tatsächlich so, oder ist es frei definierbar, was ein „Dreimonatszeitraum“ ist? Könnte theoretisch auch im Februar beginnen …). Stellt man die Zahlungen ein und wartet auf die Zahlungsaufforderung? Ich meine, wir haben jetzt schon nach Mitte April, und wenn bisher keine Zahlungsaufforderung mit dem neuen Beitrag kam, wird jetzt auch kaum noch etwas kommen, oder?
Viele Grüße
Christa