Frage zum Rundfunkbeitrag

Hallo zusammen,

zwei Zitate von
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelle…
„Bis zum 31. März 2015 betrug der monatliche Rundfunkbeitrag für eine Wohnung 17,98 Euro. Ab dem 1. April 2015 sind es nun monatlich 17,50 Euro.“

und

„Sie müssen Ihren zu zahlenden Betrag nicht selbst neu berechnen. Es spielt keine Rolle, welchen Zahlungsrhythmus Sie gewählt haben, die Beitragssenkung wird durch den Beitragsservice automatisch berücksichtigt. Den neuen Betrag können Sie Ihrer Zahlungsaufforderung oder Ihrem Kontoauszug entnehmen.“

Im § 7 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag steht u. a.:
„Der Rundfunkbeitrag ist monatlich geschuldet. Er ist in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten.“

So, nun zu meinem eigentlichen Anliegen.

Wenn man per Dauerauftrag zahlt, und zwar nicht in der Mitte des Dreimonatszeitraums, sondern in der Monatsmitte des dritten Monats eines Quartals, muss schon etwas schief gelaufen sein… :smile:) Möglicherweise beim Einrichten des Dauerautrags beim (mittlerweile gar nicht mehr so neuem) Konto, keine Ahnung, ist jetzt erst aufgefallen, der Beitragsservice hat sich bislang nicht beschwert. Allerdings ist das auch so, dass es gar keine Zahlungsaufforderung gab, ich meine jetzt wegen der Änderung der Beitragshöhe.

Was macht man da? Reduziert man einfach den Dauerauftrag ab dem kommenden Zeitraum (und wenn man nett ist, zieht man auch den Ausführungstermin um einen Monat vor, um wie eigentlich verlangt in der Mitte des Quartals zu zahlen - wobei sich die Frage stellt: ist das tatsächlich so, oder ist es frei definierbar, was ein „Dreimonatszeitraum“ ist? Könnte theoretisch auch im Februar beginnen …). Stellt man die Zahlungen ein und wartet auf die Zahlungsaufforderung? Ich meine, wir haben jetzt schon nach Mitte April, und wenn bisher keine Zahlungsaufforderung mit dem neuen Beitrag kam, wird jetzt auch kaum noch etwas kommen, oder?

Viele Grüße
Christa

„Der Rundfunkbeitrag ist monatlich geschuldet. Er ist in der
Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu
leisten.“

So, nun zu meinem eigentlichen Anliegen.

Wenn man per Dauerauftrag zahlt, und zwar nicht in der Mitte
des Dreimonatszeitraums, sondern in der Monatsmitte des
dritten Monats eines Quartals, muss schon etwas schief
gelaufen sein… :smile:)

Wieso? Wenn man am 15ten März die Monaten Februar März April bezahlt ist das die Mitte des 3Monatszeitraums. Es ist ja nicht ausdrücklich die Rede vom Quartal.

Möglicherweise beim Einrichten des
Dauerautrags beim (mittlerweile gar nicht mehr so neuem)
Konto, keine Ahnung, ist jetzt erst aufgefallen, der
Beitragsservice hat sich bislang nicht beschwert.

Dann scheint alles in Ordnung zu sein.

Allerdings
ist das auch so, dass es gar keine Zahlungsaufforderung gab,
ich meine jetzt wegen der Änderung der Beitragshöhe.

Was macht man da?

Am 15ten März zahlt man einmalig 17,98 für Februar + 17,98 für März +17,50 für April.
Am 15ten Juni zahlt man 3*17,50 als neuer Dauerauftrag im 3 Monatsrythmus.

Da wir allerdings schon den 22.April haben können wir wohl davon ausgehen, dass im Moment ein Guthaben von 48Cent besteht, wenn im März 3*17,98 gezahlt wurde.
Also im Juni 3*17,50 - 0,48 zahlen und dann ab dem September wieder 3*17,50 zahlen.

Naja, oder man macht es so wie ich und zahlt gar nicht und hofft, dass die Verjährung eintritt.

MFG

Hallo Christa,

vermutlich wirst Du den Rundfunkbeitrag irgendwann eben nicht zum Quartalsanfang angemeldet haben, sondern z.B. zum 1. Februar. Dadurch entsteht ein Dreimonatszeitraum von Februar+März+April.
Ist bei mir übrigens ähnlich.
Safrael hat recht, einfach die verschiedenen Beiträge addieren und überweisen.

Hallo,

Wieso? Wenn man am 15ten März die Monaten Februar März April
bezahlt ist das die Mitte des 3Monatszeitraums. Es ist ja
nicht ausdrücklich die Rede vom Quartal.

da war ich mir nicht GANZ sicher, hatte aber ja auch eine Vermutung in die Richtung geäußert. Könnte also richtig sein, dass der Dreimonatszeitraum einfach nicht mit dem Quartal übereinstimmt.

Da wir allerdings schon den 22.April haben können wir wohl
davon ausgehen, dass im Moment ein Guthaben von 48Cent
besteht, wenn im März 3*17,98 gezahlt wurde.

Ja, genau.

Also im Juni 3*17,50 - 0,48 zahlen und dann ab dem September
wieder 3*17,50 zahlen.

Naja, oder man macht es so wie ich und zahlt gar nicht und
hofft, dass die Verjährung eintritt.

Ich bin also nicht die erste, die auf die Idee gekommen ist. :smile:) Jetzt erst seit der Änderung oder schon länger? Ich meine, wie lange wartest du schon auf die Verjährung? :smile:

Ich finde das schon frech, dass die wegen der geringeren Beitragshöhe keine neue Zahlungsaufforderung verschickt wurde, so nach dem Motto „die Leute werden das schon aus den Medien mitbekommen haben“.

Gruß
Christa

Jetzt erst seit der Änderung oder schon länger?

Ich hab noch nie gezahlt.
Und da die den Nervenzusammenbruch meiner Mutter zu verantworten haben weil sie meiner toten Oma eine Zwangsanmeldung aufs Auge gedrückt haben und diese bis zum Gerichtsvollzieher durchziehen wollten werde ich es auch niemals tun.

Zahle besser erst am Ende des 3-Monatszeitraums!
Die monatliche Zahlung (mit monatlicher Rechnungsstellung) wurde seitens BS (GEZ) abgeleht und deshalb wurde das Vorschießen von Geld seitens _unplugged auch abgelehnt!

Gruß _unplugged

Jetzt erst seit der Änderung oder schon länger?

Ich hab noch nie gezahlt.

Ja, ok, das macht die Sache dann vermutlich „irgendwie“ einfacher, als wenn sie schon mal Kontaktdaten hatten. Tut mir Leid mit deiner Mutter!

Viele Grüße
Christa