Liebe/-r Experte/-in,
wir sind vor kurzem aus unserer alten Wohnung ausgezogen.
Beim Auszug wurde von der Vermieterin mit uns ein Übergabeprotokoll gefertigt, in dem sie diverse Mängel aufgeführt hat … über die man sicherlich streiten kann.
Ihrer Ansicht nach war die Wohnung nicht sauber und die Badarmaturen sollten wegen Verkalkung ausgetauscht werden - diese Armaturen sind etwa 10 Jahre alt.
Inzwischen hat die Vermieterin uns Kosten in Rechnung gestellt. Sie möchte die vollen Kosten für die neu gekauften Armaturen haben sowie 250 EUR für Reinigungskosten. Sie hat jedoch keine Firma beauftragt, sondern selbst geputzt.
Meine Fragen:
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Gibt es nicht eine Regelung, dass bei Schadenersatz das Alter der Armaturen berücksicht werden muss? Wir finden es nicht gerechtfertigt der Vermieterin 10 Jahre alte Armaturen durch neue zu ersetzen. Derart alte Armaturen haben doch eigentlich kaum noch wert oder?
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Dass wir die Kosten einer Reinigung übernehmen müssen war uns klar, jedenfalls wenn eine Firma beautragt wird. Hat die Vermieterin Anspruch auf Geld wenn Sie die Arbeiten selbst durchgeführt hat? 250 EUR für Fenster putzen, Fliesen und Türen abwischen, Balkon fegen und Schalter putzen scheinen uns etwas überzogen.
Schönen Gruß und schöne Kranevalstage
Andreas Scherber