Guten Tag,
Hallo,
Für einen enstandenen Schaden an einem Motoroller soll eine
Hundehaftpflicht aufkommen,bis jetzt lief auch alles ohne probleme.In
einem Brief teilt dann die Versicherung mit, das der Roller
gemäß eines vorliegenden Kostenvoranschlag,repariert werden soll.
Die frage wäre nun ob die Versicherung nicht verpflichtet ist das
Geld den Geschädigten zu überweisen?Weil dieser im Moment auf den
Roller aus beruflichen nicht verzichten kann und selbst entscheiden
möchte wann und in welchem Umfang die
Reperaturen getätigt werden.
Gibt es da nicht irgendein Urteil?