Frage zum Schulgesetz; was tun gegen Inkompetenz?

Angenommen, Schülern wurden über 1 Jahr etwas gelehrt, was zwar im Lehrplan steht, allerdings in der Prüfung nur maximal 2% bis 5% ausmacht. Als Folge dieser Unterrichtsmethode wurden andere Stoffgebiete nicht behandelt.
Weiterhin wird angenommen, dass es den betreffenden Schülern unmöglich sei den fehlenden + den neuen Stoff binnen des letzten Ausbildungsjahres ab zu arbeiten. In der Abschlussprüfung hätte dann die gesamte Klasse überdurchschnittlich schlecht abgeschnitten.

Welche Möglichkeiten hätten die Schüler sich gegen diese grobe Fahlässigkeit seitens der Schule und des Fachlehrers zu währen? Gibt es eine Möglichkeit den Bewertungsmaßstab zu ändern? An welche Ansprechpartner könnten sich die Betroffenen Schüler noch wenden?


Im Schulgesetzt steht unter:

§95 Aufgaben der Schulaufsicht:
(1) Die Schulaufsicht umfasst bei den öffentlichen Schulen

  1. die Fachaufsicht über Unterricht und Erziehung in den Schulen.
    […]

§ 53
Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis

(2) Die Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den pflichtmäßigen
Schulveranstaltungen teilzunehmen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben
zu erledigen. Sie haben die Weisungen der Lehrer zu befolgen, die dazu bestimmt sind, den
Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zu erreichen und die Ordnung in der Schule
aufrechtzuerhalten.

§ 67
Prüfungen
(1) Soweit in diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes Prüfungen vorgesehen sind, dienen sie
der Feststellung, ob der Schüler den mit der Prüfung nachzuweisenden Leistungsstand erreicht hat;
dabei können im Unterricht erbrachte Leistungen berücksichtigt werden. Prüfungsaufgaben werden
auf der Grundlage der Rahmenpläne festgelegt. Erbringt ein Schüler aus Gründen, die er zu
vertreten hat, keine Prüfungsleistung, so erhält er dafür die Note „ungenügend“ oder null Punkte.

Danke für jede Antwort

Hallo Pommesbär.
Du kannst Dich beim Schulrat (nächst größere Stadt?) oder beim Ministerium Deines Landes beschweren. Aber Du kämpfst gegen Windmühlenflügel.
Gruß - digi (aus Erfahrung gut)

Welche Möglichkeiten hätten die Schüler sich gegen diese grobe
Fahlässigkeit seitens der Schule und des Fachlehrers zu
währen? Gibt es eine Möglichkeit den Bewertungsmaßstab zu
ändern? An welche Ansprechpartner könnten sich die Betroffenen
Schüler noch wenden?

den Bewertungsmasstab kann man nicht ändern - der ist bei Abschlußprüfungen landesweit festgeschrieben

Was evtl. Erfolg haben könnte wär sich an die dienstaufsichtsbehörde des Lehrers zu wenden - je nach Bundesland und Schulart kann das eine andere sein

Das Rektorat der Schule kann dir sagen welche die richtige ist. Dann könnt ihr eine Beschwerde (möglichst sachlich , keine Polemik und nur Tatsachen) einreichen gegen genau diesen Lehrer

Das ist jetzt nur um den Lehrer abzustrafen …

Ausserdem würde ich versuchen das Prüfungsergebnis anzufechten. Das wird schwer sein, wenn der stoff im Lehrplan enthalten ist, muss er gelehrt werden - welche schwerpunkte der Lehrer setzt bleibt ihm teilweise überlassen

-\ versuchen würde ich es trotzdem …

ist es denn nur in dem einen fach so schlimm gewesen oder in allen ? bezieht sich das schlechte Ergebnis bei ALLEN Schülern auf genau dieses eine Fach ? wenn nein, siehts schlecht aus

Grüßle H.

Kampf gegen den Amtsschimmel…nahezu aussichtslos
Hallo PomBär!

Das Schulgesetz ist leider ein geduldiges Papier, und aus unserer Erfahrung kann ich Dir sagen, dass es nahezu unmöglich ist, auch den unfähigsten und faulsten Lehrer loszuwerden.

Natürlich kann man sich an den Fachleiter wenden (für jedes Fach besteht eine Fachkonferenz, in der die Curricula der Schule besprochen werden, natürlich -theoretisch- im Einklang mit dem Lehrplan).
Faktisch sieht das dann doch oft anders aus.

Und auch ein Gespräch mit dem Schulleiter bzw. seinen Vorgesetzten, die da wären Schulamtsleitung, Bezirksregierung, Schulministerium, könntest Du führen.

Leider passiert aus meiner Erfahrung außer ein paar warmen Worten nichts!
Ist ein Lehrer erstmal verbeamtet, müssen ihm schon massive Sachen nachzuweisen sein, um ihn zu suspendieren.

Selbst wochenlange Abwesenheit, z.B. durch Trunkenheit, sind kein Grund!

Hinter vorgehaltener Hand hat man mir gesagt, dass man solche Lehrer eigentlich nur „wegloben“ kann, sprich, sie werden befördert und aus dem aktiven Schuldienst in irgendeine Schulbehörde versetzt.

Mit höherem Gehalt (und höherer Pension) die wir Steuerzahler dann als Dankeschön obendrauf legen müssen. Hier höre ich den Amtsschimmel freundlich wiehern.

Noch mehr Beispiele?

Eine Mathelehrkraft ist nicht in der Lage, ohne Lösungsbuch verständlich und nachvollziehbar zu unterrichten.
Die Klassenarbeiten werden gehübscht, die Eltern ahnen eine Weile nichts, bis sie die Arbeiten mit denen der Parallelklassen vergleichen.

Gespräche mit dem Schulleiter bringen die Eltern nicht weiter, denn die Beobachtung einer Unterrichtsstunde wird nur nach VORHERIGER!! Anmeldung durchgeführt.
Natürlich war die Lehrkraft in dieser Stunde vorbereitet, logisch.

Eine Bio-Lehrkraft war innerhalb von 2,5 Jahren so häufig krank, dass maximal die Hälfte des erforderlichen Unterrichts stattfand.
Gegen Krankheit kann man nichts tun, wir Eltern hatten auch durchaus Verständnis.

Der Trick war aber, dass sie nie so lange am Stück krank war, dass man hätte eine Vertretung bekommen können.
Fazit: die Schüler, die diesen Unterricht „genossen“ haben, hängen in Bio ziemlich durch.

Nach mittlerweile 11 Jahren Schulpflegschaft habe ich meinen Enthusiasmus, dass man durch Elternarbeit tatsächlich dauerhaft etwas erreichen könnte, noch nicht verloren, aber es macht mich einfach sauer und traurig.
Ein Kampf gegen Windmühlen, wie bei Don Quijote.

Leid tun mir die engagierten und fähigen Lehrer, die solche Pappnasen mit durchschleppen müssen.
Es gibt sie, sie sind gar nicht *so* selten, aber oft haben sie verständlicherweise keine Kraft mehr.

Angelika