Frage zum Schwarzfahren in Binnengewässern

Hallo,

ich fahre schon seit einiger Zeit mit meinem kleinen Sportboot (18 PS Aussenborder) auf unserem Fluss (Eider). Was kann mir passieren, wenn ich von der Wasserschutzpolizei erwischt werde? Ich habe nämlich keinen Führerschein. Kann mir der Autoführerschein entzogen werden oder kommt nur eine Geldstrafe auf mich zu?

Danke

Tach!

ich fahre schon seit einiger Zeit mit meinem kleinen Sportboot
(18 PS Aussenborder) auf unserem Fluss (Eider). Was kann mir
passieren, wenn ich von der Wasserschutzpolizei erwischt
werde? Ich habe nämlich keinen Führerschein. Kann mir der
Autoführerschein entzogen werden oder kommt nur eine
Geldstrafe auf mich zu?

Darauf eine konkrete Antwort zu geben, das ist schwer.

Versuchen wir es mal so:
Die Eider ist eine Landeswasserstraße des Landes Schleswig-Holstein. Die Frage ist, ob Schleswig-Holstein eine Landesschifffahrtsverordnung mit entsprechendem Bußgeldkatalog hat. Brandenburg z.B. hat so etwas:

http://www.landesrecht.brandenburg.de/sixcms/detail…

Danach wird für Fahren ohne Führerschein eine Geldbuße von 100 bis 500 Euro fällig. Andere Bundesländer verhängen ein Bußgeld etwa in Höhe eines SBF-Binnen-Führerscheinkurses (200 bis 300 Euro).

Es gibt aber auch Bundesländer, die Binnenwasserstraßen als Verkehrsflächen sehen, unabhängig vom Fahrzeugtyp, und dann gelten die Kfz-Regelungen, inkl. Punkte in Flensburg.

Grüße
Heinrich

das wurde auch mal im Forum von yacht.de diskutiert: http://forum.yacht.de/showthread.php?t=88296&

Gruß JoKu