Hallo an alle Steuerexperten, ich hoffe jemand hier kann mir helfen.
Folgender Fall: Ein Geschäftsführer einer GmbH hat dieser ein Darlehen gewährt und erhält jährlich Zinsen (ca. 3.500 Euro). Ansonsten haben er und seine Frau nur ca. 100 Euro weitere Kapitaleinkünfte.
Nun findet m. E. für diese Zinsen der § 32d Abs. 2 EStG Anwendung. Das heißt er könnte nur die tatsächlichen Werbungskosten und nicht den Sparerfreibetrag geltend machen (hat er aber kaum evtl. pauschal 100 Euro) - Das heißt doch nun das der restliche Sparerfreibetrag über ca. 1.500 Euro verschenkt ist!?
Ist das tatsächlich nicht zu umgehen? Weiß jemand einen anderen Weg?
Wie wäre es wenn die GmbH Abgeltungssteuer abführt? Ginge das?