Hallo
eine Frage: Muss man, wenn man sich als Tagesmutter anbietet und hierfür auch eine Bezahlung entgegennimmt, muss man dann einem Tagesmütterverein angehören bzw. lizensierte Tagesmutter mit Pflegeerlaubnis sein? Wie ist da die rechtliche Lage?
Wenn die Mitgliedschaft im Tagesmütterverein erlischt: Darf weiterhin der Service „Tagesmutter“ angeboten werden evtl unter anderer bezeichnung und rechtlicher Grundlage? Welche Wege gibt es?
Vielen Dank für eine baldige Antwort
Danke Gruß Trine
Hallo
Lies mal http://www.familie.de/eltern/artikel/tagesmutter-wer… und frag dann bei Unklarheiten noch mal nach.
Gruß,
LeoLo
Hallo,
hier ist das gut nachzulesen:
http://www.cleverefrauen.de/html/tagesmutter2.html
Tagesmütterverein ist mW keine Pflicht, aber eigentlich ganz gut und da erhält man auch Hilfe bei allen Belangen rund um die Kinderbetreuung.
Steuerliche und rechtliche Informationen, es werden Kinder vermittelt und du hast immer jemand vor Ort, der sich auskennt.
Pflegeerlaubnis kommt mW aber vom JuAmt und nicht vom Tagesmütterverein.
Gruß
Didi