Hallo Forum,
Angenommen, der Anwalt A des Klägers K in einer Gläubigersache setzt den Streitwert viel zu hoch an und kann dadurch ein höheres Honorar berechnen.
Möglich wäre es etwa, wenn die Streitsumme durch fehlerhafte Zinsansprüche ergänzt würde, fehlerhaft, weil z.B. Zinsen erst innerhalb einer Frist zu beanspruchen wären und nicht von Beginn an - ob für 20 Jahre oder für 3 Jahre nach der letzten Mahnung ist natürlich ein erheblicher Unterschied 
Ein erfahrener Anwalt könnte sich sicher nicht mit Unwissen herausreden.
Könnte K diese „vermutlich überhöhte“ Honorarforderung bestreiten ?
Und wie, formal ?
Wäre eine Meldung an die Anwaltskammer sinnvoll ?
Würde es sich um einen „Prozessbetrug“ handeln ?
Wäre A für seinen Honorarfehler versichert ?
Frage über Fragen zu einem fiktiven Fall,
aber ich stell mir das „trickreiche“ Vorgehen lukrativ vor,
zumal die Anwaltsschwemme sicher einen krassen Überlebenskampf mit sich bringt.
Danke fürs Lesen und Antworten.
mfg:stuck_out_tongue:it
[kein.A]