Stellen sie sich folgende Situation vor!: Ein 12 Jähriger Junge hat 300€ auf seinem Sparkonto angespart!
Nun will er sich ein Objekt auf Ebay.de kaufen, hat aber kein eingenen Account auf ebay.de, zudem auch kein Paypal. Nun fragt er seine Mutter ob sie ihm dieses objekt kauft. Wie darf sich die Mutter entscheiden?
- Sie muss ihm das Objekt kaufen
- Sie kann ihm das Objekt kaufen
Bitte antworten
nicht aus Angespartem!
§110 BGB deckt meiner Meinung nach nicht Käufe aus Angespartem. Ich plädiere also auf „kann“.
Gruß
Paul
Die Konstellation (Frage) passt im Prinzip nicht richtig auf den „Taschengeld-§“. Bei § 110 BGB geht es um die Frage, ob sich das minderjährige Kind - ohne Zustimmung (Einwilligung / Genehmigung) der Eltern - etwas mit seinem Ersparten / Verdienst kaufen kann oder ob die Wirksamkeit des Vertrages gerade die Zustimmung der Eltern voraussetzt.
Das Ersparte an sich fällt aber natürlich unter die in § 110 BGB genannten „Mittel“. Es fällt nur dann nicht darunter, wenn die Eltern bei Überlassung der Mittel eine Einschränkung zur Verwendbarkeit formuliert hatten.
Dies kann auch „konkludent“ erfolgen. So werden Eltern in der Regel nicht einverstanden sein, dass sich das 14 jährige Kind von den Konfirmationsgeschenken ein Auto kauft 
- Sie muss ihm das Objekt kaufen
Sie kann natürlich Ihrem Kind immer was kaufen. Auch mit dem Geld des Kindes, soweit das Kind zustimmt.
- Sie kann ihm das Objekt kaufen
Die Mutter muss gar nichts. Das Kind hat ja keinen Rechtsanspruch darauf, dass die Mutter es rechtsgeschäftlich vertritt.
Die Vertretungspflicht gilt nur für „notwendige“ Vertretungen, z.B. für den Abschluss eines Arztvertrages, den Kauf des täglichen Wasser und Brots etc.
Mehr gibt § 1629 BGB aus meiner Sicht nicht her.
Mehr gibt § 1629 BGB aus meiner Sicht nicht her.
Tatsächlich gibt die Vorschrift die von dir ausgemachte Einschränkung nicht her.
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Hallo.
Stellen sie sich folgende Situation vor!: Ein 12 Jähriger
Junge hat 300€ auf seinem Sparkonto angespart!
Aus seinem Taschengeld?
Nun will er sich ein Objekt auf Ebay.de kaufen, hat aber kein
eingenen Account auf ebay.de, zudem auch kein Paypal.
Besser ist das. Denn er muss volljährig sein.
Nun fragt er seine Mutter ob sie ihm dieses objekt kauft. Wie darf
sich die Mutter entscheiden?
Sie darf sich frei entscheiden. D.h. sie darf sich auch frei falsch entscheiden!
Damit ist die Frage beantwortet.
Zu dem hier:
- Sie muss ihm das Objekt kaufen
- Sie kann ihm das Objekt kaufen
Bitte antworten
Ja doch.
Sie muss es nicht, da der hier schon zitierte § 110 BGB bestimmt, dass ein vom Minderjährigen, ohne gestzl. Vertreter, geschlossener Vertrag wirksam sei. Eben diesen Vertrag kann der Minderjährige bei eBay nicht selbst schließen. Der Minderjährige kann dies auch nicht verlangen, gar einklagen, weil er eben durch die Mutter selbst gesetzlich vertreten wird.
Daher kann sie es ihm kaufen, wenn sie sich dafür entscheidet. Verwendet sie hierzu die Mittel des Kindes, geht das Eigentum des 300-EUR-Dings, gem. § 1646 BGB, auf das Kind über.
Der gestzl. Vertreterin obliegt die Vermögenssorge für den Minderjährigen. Das wars.
Dann hätte der Minderjährige auch das Taschengeld regelmäßig ausgeben können. Natürlich hätte er auch in einen Laden gehen können und hätte dem Verkäufer monatlich sein Taschengeld auf dem Tisch gelegt, als Ansparung auf das 300-EUR-Dings. Sobals der Betrag aufgefüllt wäre, nach, sagen wir mal 12 Monaten, übereignet der Verkäuder dem Minderjährigen das Dings.
Oder wie sieht es hier eigentlich rechtlich aus?