Kann sich ein Lagerarbeiter weigern, aufgrund einer allergischen Reaktion die vorgeschriebenen Sicherheitsschuhe nicht zu tragen. Wird ein ärztliches Artest benötigt. Inwieweit kann sich der Arbeitgeber absichern. Reicht es aus, den Mitarbeiter in einer schriftlichen Erklärung daruf hinzuweisen, dass bei einer Verletzung jegliche Haftung ausgeschlossen wird.
Jain
Hallo Adde,
es gibt auch im Bauhaus Sicherheitsschuhe, die von der Firma per Handkauf oder mit Barabrechnung durch einen Mitarbeiter genutzt werden können. Da findet sich etvl. auch ein allergiearmes/-freies Exemplar.
Und in den entsprechenden Katalogen für Firmenbedarf hat es viele verschiedene Modelle und immer eine Servicenummer, die man anrufen kann.
nicht zu tragen. Wird ein ärztliches Artest benötigt.
Der Meinung bin ich! Außer man einigt sich gleich auf alternative Schutzschuhe
Inwieweit kann sich der Arbeitgeber absichern. Reicht es aus,
den Mitarbeiter in einer schriftlichen Erklärung daruf
hinzuweisen, dass bei einer Verletzung jegliche Haftung
ausgeschlossen wird.
Hmm. Nein. Da das Problem wie oben beschrieben lösbar ist, kann sich der Arbeitgeber (dem ja z.B. ein Einkauf zum Abwickeln zur Verfügung steht) nicht mit einem lapidaren Zettel rausreden. Hier ist der AG zum Schutz des Mitarbeiters in der Pflicht. Im Gegenteil könnte man das Nicht-Tragen der vorgeschriebenen Schutzausrüstung sogar als Arbeitsverweigerung oder ähnliche schlimme Dinge auslegen und zum schnellen Entsorgen des Mitarbeiters nutzen.
Gruß
Stefan
Auch guten Tag.
Kann sich ein Lagerarbeiter weigern, aufgrund einer
allergischen Reaktion die vorgeschriebenen Sicherheitsschuhe
nicht zu tragen.
Er besteht also darauf, sie wegen seiner Allergie zu tragen? … *HUST*
Natürlich kann er sich weigern, ist aber dann nicht im vorgesehenen Arbeitsumfeld einsetzbar.
Wird ein ärztliches Artest benötigt.
Ein Attest ist auf jeden Fall sinnvoll. Ggf. zahlt BG, Integrationsamt oder KK einen Zuschuss für nichtallegorische Schuhe, wenn ein Attest da ist.
Inwieweit kann sich der Arbeitgeber absichern.
Den Arbeitnehmer nicht ohne Sicherheitsschuhe arbeiten lassen.
Reicht es aus, den Mitarbeiter in einer schriftlichen Erklärung daruf
hinzuweisen, dass bei einer Verletzung jegliche Haftung
ausgeschlossen wird.
Auf keinen Fall : Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten die vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen und Körperschutzmittel benutzen. Eine Erklärung des Mitarbeiters hätte im Ernstfall keine Wirkung, weil der AG es schlicht nicht dulden darf. Stichwort Fürsorgepflicht …
Im überitzen gibt es unter dem ASCII-Code 63 (auf der numerischen Tastatur 0063 tippen) ein interessantes Zeichen. Schaus Dir mal an.
Für Anrede und Gruß gibt es leider keine solch praktische Einrichtung.
Gruß Eillicht zu Vensre