Hallo
ich habe ein freund der lebte 11 jahre in österreich und nun seit 2 jahren in deutschland.Jetzt wollte der seine aufenthalsgenhemigung verlängern und dann wurde sein studium geprüft und festgestellt das es nich so gut läuft.Und jetzt soll er raus.Er ist Türke.Kann man da irgendwas machen?Bitte um antwort
Hallo!
Etwas unpraktisch, dass er von Österreich nach Deutschland gegangen ist, er hat nämlich dadurch möglicherweise ihm in Österreich bereits zustehende Rechte verloren.
Ich habe da ein paar Fragen:
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von wann bis wann war er genau in Österreich mit welchem Aufenthaltstitel und was hat er in Österreich gemacht? Welche Arbeitsgenehmigung hatte er oder hatte er überhaupt eine in Österreich?
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Warum ist er nach Deutschland gegangen, welche Genehmigungen hat er dort, darf er arbeiten?
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Gibt es irgendwelche Angehörigen in Österreich oder in Deutschland?
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Gibt es irgendwelche strafrechtlichen Probleme?
Das sind Informationen, die ich bräuchte. Möglicherweise kann ich weiterhelfen.
Gruß
Tom
Erstens vielen dank Tom.Erstens muss ich sagen das er kein Türke sondern ein marokkaner ist.Hab mich da vertan.Ich hoffe du kannst mir bzw. ihm helfen.Hier nun die antworten:
1.Er war von 1987 bis 1998 in österreich ist dort zur schule gegangen der vater war im fremdenverkehrsamt und mutter in der botschaft
er hat zu dieser zeit nicht gearbeitet weil er zu jung dafür war
2.von marokko hierhin, mit auslandstudium dh nur zum studieren hier hat auch vor dieses semester + nächstes mein grundstudium abzusolvieren
3.bruder lebt in österreich
onkel + seine deutche familie leben in kaarst bzw nähe düsseldorf/ neuss
- keine probleme bis jetzt mit der polizei
Hallo!
Hat die Mutter in der marokkanischen Botschaft in Wien gearbeitet, habe ich das richtig verstanden? War sie Angehörige des diplomatischen oder konsularischen Dienstes bzw. hatte sie einen Diplomaten- oder Dienstpass? Hatte er einen solchen?
Könntest du noch schreiben, welche Aufenthaltstitel er gehabt hat?
Ich muss diese detaillierten Fragen stellen, weil das Fremdenrecht wahnsinnig kompliziert ist. Im deutschen Ausländerrecht bin ich nicht ganz so fit, vielleicht kann hier da jemand noch etwas besseres dazu schreiben. Ich versuche jetzt eher abzutesten, ob eine Rückkehr nach Österreich möglich ist.
Vielleicht noch wichtig für Deutschland: hat er jetzt derzeit einen gültigen Aufenthaltstitel, wenn ja welchen. Was bekrittelt die Behörde denn genau, vielleicht ist das ja ohnehin zu Unrecht?
Gruß
Tom
Hi,
wenn der Freund studiert, hat er eine Aufenthaltsgenehmigung in Form der befristeten Aufenthaltserlaubnis bekommen, die mit der Auflage oder Beschränkung ausgestellt worden ist, dass diese nur zum Zwecke des Studiums gilt. Er muss eventuell bei einer Verlänergung der AE nachweisen, dass er das Studium hier zügig durchführt. Die Ausländerbehörde kann entsprechende Nachweise, wie das zeugnis einer Zwischenprüfung oder Vorlage der Leistungsnachweise zwecks Überprüfung verlangen. Dabei ist nach Rspr. des BVwG ( Bundesverwaltungsgerichts) zu beachten, dass die Regelstudienzeit nicht erheblich überschritten werden darf. Er darf also keine 20 Semester studieren, dann gibt´s Ärger. Bei besonderen Umständen ( Krankheit etc. ) kann die Studienzeit sich aber durchaus als erlaubt verlängern.
Warum droht Ausweisung. Ist die AE noch nicht verlängert worden und statt dessen der Verlängerungsantrag abgelehnt und die Ausweisung sowie Abschiebung angedroht worden. Eventuell eine Anwältin/einen Anwalt aufsuchen?
Viel Erfolg!
Gruß
Jürgen
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also seine Mutter war presseattachee
und sein vater direktor vom fremdenverkehrsamt
und die hatten alle nen diplomatischen pass
vielen dank
Hallo!
Ich muss ehrlich sagen, dass scheinbar niemand gedacht hat, dass einmal eine solche Situation eintreten könnte. Jedenfalls gibt es im Fremdengesetz für Aufenthalte im Anschluss an Diplomatenvisa keine Regelung. Ich habe auch keine Lehrmeinung oder Judikatur gefunden. Da es aber eben keine Sonderregelung gibt, gehe ich mal aus dem Bauch heraus von den ganz normalen Regeln aus.
Ich weiß jetzt natürlich nicht, wie alt dein Freund war, als er zum ersten mal nach Österreich gekommen ist, aber da er das Land ja auf Dauer verlassen hat, schaut es mit einer Rückkehr nach Österreich eher schlecht aus, sonst kann einem nämlich normalerweise nach zehn Jahren Aufenthalt in Österreich kaum etwas passieren. Man müsste sich das aber noch im Detail anschauen, manchmal gibt es da doch noch Möglichkeiten. Ich habe deshalb an eine Rückkehr nach Österreich gedacht, da es in ein paar Jahren einen EU Aufenthaltstitel geben wird, der dann europaweit gilt und zwar dann, wenn man mindestens fünf Jahre in einem Mitgliedstaat dauerhaft niedergelassen ist.
Gruß
Tom