Hallo Ostfriesland,
Angenommen, ein Bestandteil eines Mietvertrages über privaten Wohnraum ist, dass der Mieter sich verpflichtet, eine neue Küche in die gemietete Wohnung einzubauen.
Nach 1 Jahr Mietdauer im unbefristetem Mietverhältnis kündigt der Vermieter dem Mieter wegen Eigenbedarf.
Frage: Ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den entstehenden Schaden, der durch den Abbau/Umbau der Küche in eine neue Wohnung entsteht (z.B. neue
Arbeitsplatte) zu ersetzen oder die Küche dem Mieter gar zum Neu- bzw.
Zeitwert abzukaufen?
Die Kündigung ist zudem rechtswidrig (es gab Streit in jüngster Zeit,
ausserdem verfügt der Vermieter über eine nahezu identische Wohnung
direkt nebenan, die dem Mieter nicht angeboten wurde/werden wird).
Wie ist die Verhandlungsposition in diesem hypothetischen Fall?
Vielen Dank! 