Frage zum Thema Eigenbedarfskündigung

Hallo Ostfriesland,

Angenommen, ein Bestandteil eines Mietvertrages über privaten Wohnraum ist, dass der Mieter sich verpflichtet, eine neue Küche in die gemietete Wohnung einzubauen.

Nach 1 Jahr Mietdauer im unbefristetem Mietverhältnis kündigt der Vermieter dem Mieter wegen Eigenbedarf.

Frage: Ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den entstehenden Schaden, der durch den Abbau/Umbau der Küche in eine neue Wohnung entsteht (z.B. neue
Arbeitsplatte) zu ersetzen oder die Küche dem Mieter gar zum Neu- bzw.
Zeitwert abzukaufen?

Die Kündigung ist zudem rechtswidrig (es gab Streit in jüngster Zeit,
ausserdem verfügt der Vermieter über eine nahezu identische Wohnung
direkt nebenan, die dem Mieter nicht angeboten wurde/werden wird).

Wie ist die Verhandlungsposition in diesem hypothetischen Fall?

Vielen Dank! :wink:

Hallo und guten Tag,

also, wie das geschrieben ist, habe ich den Eindruck, die Parteien verstehen sich nicht und der Vermieter möchte den Mieter loswerden. Deshalb bietet er keine andere Wohnung an etc. Sollte die Kündigung rechtswidrig sein, kann man ihr widersprechen und die Sache mit der Küche, entweder sie wird zum Zeitwert verkauft oder Ihr nehmt sie mit. Alles hypothetisch???
Gruß