Frage zum Thema FA

Hallo,

sorry, weiss nicht ob das eher hier gehört oder an das Brett Institutionen, allgemen genug ist die Frage ja allemal.

soviel ich weiß darf ein Finanzamt in die Kreditlinie eines Steuerpflichtigen pfänden, wenn es die Bankverbindung kennt?

Darf es dies auch dann tun, wenn der Steurpflichtige mehrere Konten in einer Bank bzw. einer Bankengruppe unterhält.

Danke für Hinweise

gruss

Henry

soviel ich weiß darf ein Finanzamt in die Kreditlinie eines
Steuerpflichtigen pfänden, wenn es die Bankverbindung kennt?

Darf es dies auch dann tun, wenn der Steurpflichtige mehrere
Konten in einer Bank bzw. einer Bankengruppe unterhält.

Hallo,

Ja. Das Finanzamt erwirkt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen den Drittschuldner. Das bedeutet, dass die Bank an das FA zahlt und sich dazu des Guthabens oder der Kreditlinie bedient, die der Schuldner bei der Bank hat. Welche und wieviele Konten genau der Schuldner bei der Bank hat, ist dabei unerheblich. Die Angabe einer bekannten Kontonummer erleichtert der Bank die Arbeit, ist aber unerheblich, weil die Verfügung stets für alle Ansprüche gilt. Es reicht auch der Name und das Geburtsdatum.

Gruß
Jens

Hallo!

Fast richtig, nur:

Ja. Das Finanzamt erwirkt einen Pfändungs- und
Überweisungsbeschluss gegen den Drittschuldner.

Solche steinigen Wege sind etwas für Normalsterbliche. Das Finanzamt verfügt die Einziehung, fertig. Der Effekt ist derselbe.