A erkennt in nicht ehelicher Partnerschaft Vaterschaft nach Geburt an und kommt nach einem Jahr aufgrund zufällig auftauchender Informationen zum starken Verdacht -> Könnte auch ein Kuckuck sen.
Kann er nun nach einem Jahr noch einen offizielen Vaterschaftstest beantragen? Gibt es hier zeitliche Fristen, wie 1 Jahr, zwei Jahre usw.? Was ist die Konsequenz, wenn dieser Test aussagt, dass er wirklich nicht der Vater ist? Dies insbesondere auf geleistete und zukünftige Unterhaltszahlungen?
und wenn nicht hat er Pech gehabt ,da soll ja noch mal nachgebessert werden, das kanns ja nicht sein,M stimmt nicht zu und du hast für die nächsten 26 Jahre die AA Karte
Kann er nun nach einem Jahr noch einen offizielen
Vaterschaftstest beantragen? Gibt es hier zeitliche Fristen,
wie 1 Jahr, zwei Jahre usw.? Was ist die Konsequenz, wenn
dieser Test aussagt, dass er wirklich nicht der Vater ist?
Dies insbesondere auf geleistete und zukünftige
Unterhaltszahlungen?
Ich meine mal gehört zu haben, dass man nach Bekannt werden einiger Umstände die zum Zweifel berechtigen, man 2 Jahre zeit hat die Vaterschaft anzuzweifeln. Zumindest gilt das für regulär verheiratete Paare. Allerdings muss man den Weg des offiziellen Vaterschaftstests einschlagen, der einen Haufen Kohle kostet.
Daß die Mutter zustimmen muß, ist eine grobe Ungerechtigkeit!
Darüber kann man streiten. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber die ihm durch das Bundesverfassungsgericht bis zum 31.03.2008 aufgegebene Gesetzesänderung in die Wege leitet. Heimlich eingeholte Gutachten jedenfalls werden nie und nimmer gerichtlich verwertbar sein, das hat das Gericht klargestellt. Es hat aber auch angedeutet, dass es denkbar ist eine gesetzliche Regelung dahingehend zu treffen, bei einer Weigerung der Mutter, ein Privatgutachten einzuholen, eine Ersetzung der Zustimmung der Mutter in einem gerichtlichen Verfahren durchzuführen.
Bis dahin bleibt es allerdings bei der bisherigen Regelung. Es besteht eine Frist von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem der Anerkennende von den Umständen erfährt, die gegen seine Vaterschaft sprechen.
Dabei sind Umstände zu berückichtigen, die geeignet sind, bei SACHLICHER Beurteilung Zweifel an der Vaterschaft zu wecken. Beispiel: Sichere Kenntnis von einem Seitensprung während der Empfängniszeit. Gerüchte oder ein bloßer Verdacht sind nicht ausreichend.
ein heimlicher Vaterschaftstest ist nicht gerichtlich verwertbar, das ist richtig. Aaaaber viele „Väter“ mit Zweifeln lassen ihn machen um vorab abzuklären, ob sie überhaupt den gerichtlichen Weg bestreiten sollen bzw. wollen.
Kommt beim heimlichen Test heraus, dass das Kind doch von ihm ist, erspart er sich den Weg zum Gericht.
Kommt beim heimlichen Test heraus, dass das Kind nicht von ihm ist, kann er die Vaterschaftsanfechtungsklage nicht mit dem Test begründen. Evtl. hat er ja von einem Freund gehört, dass die Mutter auch andere Männer hatte, oder sie hat ihm im Streit - ohne jeden weiteren Zeugen - an den Kopf geworfen, dass das Kind ja nicht von ihm ist.
Was am besten zu tun ist, kann man beim Betreiber der Seite http://www.majuze.de/petition erfragen. Sagt dem Wolfgang einfach einen schönen Gruß von mir.
Gruß
Ingrid
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