Hallo,
ich möchte fristgemäß zum 31.05.2011 mein Arbeitsverhältnis kündigen (Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende), mein neuer Arbeitgeber wünscht den Arbeitsbeginn aber schon zum 16.05.2011. Ich habe noch einen Urlaubsanspruch von 12 Tagen für 2011 so dass theoretisch ein Beginn zum 16.05. ja möglich wäre, leider ist dies ja aber rechtlich untersagt oder?
„Sie dürfen keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit im Urlaub leisten. Dieses gilt auch, wenn der Urlaub am Ende des Arbeitsverhältnisses in der Kündigungsfrist gewährt worden ist.“
Gleichzeitig / alternativ hierzu habe ich auch ausreichend Überstunden angesammelt um diese 12 Tage eher anfangen zu können (d.h. ich müsste gar keinen Urlaub nehmen) - wird aber eine Beschäftigung im Rahmen des Freizeitausgleiches ebenso bewertet wie eben im Rahmen des gesetzlichen Urlaubsanspruches d.h. ebenfalls „Holzweg“???
Welche Optionen habe ich noch?
Bleibt nur noch meinen Arbeitgeber zu bitten den Vertrag aufzulösen (was er sicher nicht tun wird…)?
Danke für Antworten & Hilfe!