Frage zum thema mietrecht & fernsehen

hallo liebe mitglieder.
ich wohne seit kurzen in einer mietwohnung in einem mehrfamilienhaus nur leider habe ich noch kein fernsehen.
kabelanschluss von einem externen anbieter zu empfangen sei hier nicht möglich, da es keinen zugang gibt.vielmehr hat ein ehemaliger vorbesitzer eine gemeinschafts-sat-anlage installiert über welche auch telefon+türsprechanlge funktioniert,internet läuft und eben der fernsehempfang. der ehemalige hausbesitzer wohnt nicht mehr hier, allerdings seine ehemalige „lebensgefährtin“ welche sich für die anlage zuständig fühlt und für die mitbenutzung dieser geld haben will.
das benutzen der türsprechanlage ist auch nur über den gemeinschaftlichen telefonanschluss möglich. (im moment laufe ich zum türe öffnen also jedesmal vom 3. stock ins eg).
internet und telefon beziehe ich von einem externen anbieter weshalb ich nicht bereit bin die gemeinschaftsanlage für eben dieses mit zubenutzen.
das große problem is jedoch das fensehen.
die erwähnte nachbarin will für die mitbenuzung der gemeinschaftsanlage einen absurd hohen betrag (natürlich bar und ohne irgend eine form von vertrag) welchen ich nicht bereit bin zu bezahlen.die hausverwaltung weiß um die problematik, bemüht sich jedoch nur halbherzig, besitzrechte an der sat anlage zu klären, wird dabei jedoch von erwähnter nachbarin konsequent ignoriert und verströstet mich bei nachfragen doch geduld zu haben und noch zu warten.immerhin gestattete man mir das anbringen einer privaten sat anlage, allerdings habe ich alle fenster nur zur nordseite, womit ich also schlechte chancen auf empfang habe…
da ich rechtlich wenig zu dieser speziellen situantion finden konnte, hoffe ich, dass mir hier jemand auskunft erteilen kann, wer in der pflicht wofür is, wie evtl rechtliche dinge liegen und wie ich mich verhalten solle.
ich hoffe ich konnte die situation annähernd verständlich schildern und bedanke mich für hilfreiche antworten

Hallo liebes Mitglied,
da ist verwickelt. Ich kann dazu nicht handfest was sagen.

hallo liebe mitglieder.

ich wohne seit kurzen in einer mietwohnung in einem
mehrfamilienhaus nur leider habe ich noch kein fernsehen.
kabelanschluss von einem externen anbieter zu empfangen sei
hier nicht möglich, da es keinen zugang gibt.vielmehr hat ein
ehemaliger vorbesitzer eine gemeinschafts-sat-anlage
installiert über welche auch telefon+türsprechanlge
funktioniert,internet läuft und eben der fernsehempfang. der
ehemalige hausbesitzer wohnt nicht mehr hier, allerdings seine
ehemalige „lebensgefährtin“ welche sich für die anlage
zuständig fühlt und für die mitbenutzung dieser geld haben
will.
das benutzen der türsprechanlage ist auch nur über den
gemeinschaftlichen telefonanschluss möglich. (im moment laufe
ich zum türe öffnen also jedesmal vom 3. stock ins eg).
internet und telefon beziehe ich von einem externen anbieter
weshalb ich nicht bereit bin die gemeinschaftsanlage für eben
dieses mit zubenutzen.
das große problem is jedoch das fensehen.
die erwähnte nachbarin will für die mitbenuzung der
gemeinschaftsanlage einen absurd hohen betrag (natürlich bar
und ohne irgend eine form von vertrag) welchen ich nicht
bereit bin zu bezahlen.die hausverwaltung weiß um die
problematik, bemüht sich jedoch nur halbherzig, besitzrechte
an der sat anlage zu klären, wird dabei jedoch von erwähnter
nachbarin konsequent ignoriert und verströstet mich bei
nachfragen doch geduld zu haben und noch zu warten.immerhin
gestattete man mir das anbringen einer privaten sat anlage,
allerdings habe ich alle fenster nur zur nordseite, womit ich
also schlechte chancen auf empfang habe…
da ich rechtlich wenig zu dieser speziellen situantion finden
konnte, hoffe ich, dass mir hier jemand auskunft erteilen
kann, wer in der pflicht wofür is, wie evtl rechtliche dinge
liegen und wie ich mich verhalten solle.
ich hoffe ich konnte die situation annähernd verständlich
schildern und bedanke mich für hilfreiche antworten

Hallo,

na ich streite mich auch mit Vermieter und Hausverwaltung wegen Einigem, Schaden durch Bauarbeiten in meinem Garten oder einer Überschwemmung im EG, weil oben die Abflüsse zu sind, aber das ist alles langwierig und zum Anwalt will man ja auch nicht immer gleich.
Aber was Dir passiert oder da los ist, ist meines Erachtens nicht rechtens. Bist Du Untermieter oder ist das eine abgeschlossene Wohnung? Und ohne Fensehanschluß eine Wohnung habe ich ja auch noch nicht gehört, dazu zahlt man ja in den Nebenkosten einen Beitrag für Kabel oder einen Sat-Empfang, so um die 13.-Euro und das muß in der Abrechnung auch so aufgeführt sein. Weiß jetzt nicht wie hoch die Spesen an einer Beteiligung wären, aber da würde ich lieber einem Mieterschutzbund beitreten (ist auch nicht teuer)und das Denen regeln lassen, denn wirst ja net direkt im Wald wohnen und Dein Internet geht ja auch, also sind Kabel da. Aber so gehts net, da mußt Dich wehren und wenn es ein Anwalt ist auf Prozeßkostenhilfe. Mehr weiß ich da auch nicht, aber sogar der Türöffner muß gehen, so ist es unzumutbar und kannst sogar die Miete mindern. Aber wende Dich an die richtigen Leute, oder Verbraucherschutz, Fernsehen, Zeitung…

Grüße und toi, toi, toi

hallo und vielen dank für die antwort.
um die hier aufgetauchten fragen zu beantworten:
nein, ich wohne nicht zur untermiete, es handelt sich um eine abgeschlossene wohnung.
laut mietvertrag: „zu den betriebskosten gehören insbesondere: … kosten…, des betriebs der gemeinschaftsantenne/kabelanschluss…“ - wieviel das im genauen ist, ist nicht aufgeschlüsselt.
natürlich habe ich einen antennenanschluss in meiner wohnung, jedoch kommt aus diesem solange nichts, wie meine wohnung nicht an die gemeinschaftsanlage angeschlossen ist.

Hallo und Sorry, das ich jetzt erst antworte.
Zu Ihrer Problematik kann ich Ihnen leider nicht
helfen, an Ihrer Stelle würde ich in dieser
Angelegenheit einen FACH-Anwalt aufsuchen, wenn Ihnen
hier kein anderer eine ausreichende Antwort geben kann.
Denn diese Frau, welche ohne Vertrag Gelder kassiert, na…, ist wohl nicht so ganz ok!
Ich wünsche viel Erfolg und alles Gute, lG