Frage zum Thema "Offenlegung u. Rückerst. Rückve

Guten Tag.

So kurz vor Weihnachten würde ich noch um eine Antwort bitten.
Bitte keine Versicherungsangebote etc.
Eine ehrliche Antwort reicht mir erstmals.
Danke!

Ich habe bei einer Versicherungsagentur (welche eine
Canadische Versicherung vertritt) einen Rentenplan
(keine vorzeitige Auszahlung) abgeschlossen.
Ich kaufe also mtl. Fondsanteile.
Vertrag wurd vor 6 Jahren abgeschlossen.
Laufzeit 30 Jahre.War damals 30.

Nun möchte ich gerne wissen, ob ich etwas von den damaligen hohen Abschlusskosten (wurden mir natürlich nicht genannt) etwas zurück holen könnte.
Vertrag läuft bis dato ganz normal.

Außerdem wer kann mir zum Thema
„offenlegung und rückerstattung der Rückvergütung“
etwas sagen.

Danke
Tom

Hallo Tom,

rechtlich gesehen besteht nach so langer Zeit leider überhaupt keine Möglichkeit, Rückforderungen oder Schadenersatz zu verlangen bzw. einzuklagen, da bei Vertragsabschlüssen in Deutschland ein Wiederspruchs- bzw. Rücktrittsrecht von 14 Tagen besteht. Läst man diese Frist verstreichen, ist man an die Vertragsbedingungen gebunden. Man könnte danach nur im gegenseitigen Einverständnis mit dem Vertragspartner oder (was ein Gericht festellen müsste) im Falle eines illegalen Vertragsabchlusses (falls der Vertragspartner bzw. dessen Makler das angebotene Produkt in Deutschland überhaupt nicht hätte vertreiben dürfte) aus dem Vertrag aussteigen.

Sollten beim Vertragsabschluss tatsächlich überhöhte bzw. ungerechtfertigte Gebühren (was in der Regel eher unwahrscheinlich ist) verrechnet worden sein, so hätte man 5 Jahre Zeit (Verjährungsfrist), um über die Gerichte eine Forderung auf Rückzahlung zu stellen.

Besonders die Tatsache das es sich bei der Versicherungsgesellschaft um ein ausländisches, nicht EU Unternehmen handelt macht es für Kunden sehr schwierig, gerichtliche Schritte einzuleiten, da man dies (zumeist in den AGBs verankert) beim zuständigen Gericht am Firmensitz der Gesellschaft tun müsse, was im Ausland verdammt teuer werden kann. Dazu gehört auch die Offenlegung, die in diesem Fall kanadischem Recht unterliegt. Details hierfür sollten in den AGBs des Unternehmens bzw. im Kleingedruckten des Vertrags zu finden sein.

Meine Empfehlung: Vertrag behalten und beten, dass die Fonds im Rahmen der Laufzeit einen satten Gewinn machen.

Mit internetten Grüßen und den besten Wünschen für’s Weihnachtsfest,

Andy Schmidt
Online … http://www.nordpower.org

Guten Abend,

kann ich leider keine Antwort zu geben. Am besten Anfrage bei Verbraucherzentrale oder Ombudsmann der Versicherungen.

Viele Grüße Matthias

Verunsichert durch reißerische Berichterstattungen in den Medien, glauben viele Menschen, dass ihnen größere Rückerstattungen aus den Abschlußkosten von Finanzprodukten wie Lebensversicherungen und Fondssparplänen zustehen. Dies ist grundsätzlich nicht so. Sollte im Einzelfall gegen gesetzliche Regelungen durch den Anbieter verstoßen worden sein, kann man natürlich rechtliche Schritte prüfen lassen.

Den letzten Punkt verstehe ich nicht - bitte eine konkrete Frage formulieren!

keine ahnung, bin spezialist für firmenabsicherungen

Hi.

Leider nicht mein Thema! Sorry!

Frohes Fest!
Gruß
jesch

Hallo Frank,

das mit deb Abschlußkosten würde ich einfach vergessen. Mit dem Abschluß waren Sie damit einverstanden…entweder stillschwegend(Anlagen; Bedingungen habe ich durchgelesen und bin damit einverstanden), oder mit der Unterschrift unter ein Beratungsprotokoll.

Den aktuellen Wert Ihrer Rentenversicherung müssen Sie nur bei der Gesellschaft anfordern.

Schriftlich um folgendes bitten:

  1. Auszahlungsbetrag bei Kündigung
  2. Beitragsfreie Versicherungssumme (bei Einstellunge der Beitragszahlung)
  3. Möchliches Policendarlehn
    dazu folgendes:
    Sollten Sie Bargeld benötigen, so haben sie die Möglichkeit Ihren eigenen Versicherungsvertrag zu beleihen.
    Klingt für einen Laien verrückt…ist aber eine hervorragende Möglichkeit kurzfristig an Geld zu kommen, ohne bei der Bank seine Einkommensverhältnisse offenlegen zu müssen.

D.h., Sie können einen bestimmtem Betrag aus Ihrer Rentenversicheung entnehmen und zahlen darauf monatlich Zinsen und Tilgung an sich selbst.
Ihre Rentenversicherung würde dann genauso wie bisher weiterlaufen ,d.h. Beiträge bleiben …zuzüglich einen Betrag, mit dem Sie Ihre Police für sich selbst wieder auffüllen.

Noch eine Bemerkung zur Fondsversicherung:

Die Versicherung kauft mit Ihren Beiträgen Fondsanteile.
Ist die Wirtschaftslage gut, dann steigen die Fonds und Sie erhalten überraschende Erträge.
Ist die Wirtschaftslage schlecht, so können die Fondswerte auch rückläufig sein.
D.h.: Ihre Anteile können sogar Verluste machen und das Kapital in Ihrer Police sinkt.

Aber keine Panik!

Die Fondsmanager kaufen jetzt auch weiterhin von Ihren Beiträgen Fondsanteile.

Da diese jetzt aber billiger sind als zu „guten Zeiten“ erhalten Sie für Ihre Beiträge jetzt mehr Fondanteile.

Und wenn es wieder aufwärts geht mit der Wirtschaft, dann haben Sie viel mehr Anteile als üblich und bekommen natürlich auch Gewinne auf diese Anteile.

Dann werde Sie wahrscheinlich jubilieren und überrascht sein wie schnell Ihr Kapital wächst.

Bei Fondsversicherungen gilt daher die Devise: Durchhalten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen und habe nicht zu viele Rechtschreibfehler drin:wink:))

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch

Guten Tag.

So kurz vor Weihnachten würde ich noch um eine Antwort bitten.
Bitte keine Versicherungsangebote etc.
Eine ehrliche Antwort reicht mir erstmals.
Danke!

Ich habe bei einer Versicherungsagentur (welche eine
Canadische Versicherung vertritt) einen Rentenplan
(keine vorzeitige Auszahlung) abgeschlossen.
Ich kaufe also mtl. Fondsanteile.
Vertrag wurd vor 6 Jahren abgeschlossen.
Laufzeit 30 Jahre.War damals 30.

Nun möchte ich gerne wissen, ob ich etwas von den damaligen
hohen Abschlusskosten (wurden mir natürlich nicht genannt)
etwas zurück holen könnte.
Vertrag läuft bis dato ganz normal.

Außerdem wer kann mir zum Thema
„offenlegung und rückerstattung der Rückvergütung“
etwas sagen.

Danke
Tom

Natürlich geht es nicht. Das Ding läuft oder muss gekündigt werden und Du wirst wenn überhaupt einen Bruchteil der eingezahlten Beiträge zurück bekommen. Es sei denn es liegt ein Beratungsfehler vor, das zu beweisen ist aber schwierig bis unmöglich.

Das halte ich für unwarscheinlich.

MfG
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo,
bin in dem Bereich kein Experte: Warum sollte das möglich sein? Sehe keine Grundlage für so etwas,
viele Grüße
Andreas

Hallo Tom,

das ist bei dieser Form der Versicherung nicht ganz einfach.

Wurde das über eine deutsche Gesellschaft abgeschlossen?

Wenn überhaupt, dann kann man - nachgewiesen - zu hohe Abschlusskosten erst bei einer Kündigung zurück fordern. Wenn für die Versicherung allerdings kanadisches Recht gilt (was wohl sein wird) geht das sowieso nicht.

Da 100% Fonds heutzutage sehr „gefährlich“ sind und auch englische Versicherungen die eindeutig Besten sind, würde ich mit der Sache mal zu einem ECHTEN freien Makler in deiner Nähe gehen (am besten er berät gegen Honorar!). Der soll die Sache prüfen und dann das Beste draus machen.

Tip: Wichtig wäre für dich eine private BU-Rente!

Hoffe geholfen zu haben.

Gruß Bernd, BWV