Frage zum Thema Tarifkommission

Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag
wir haben einige Probleme mit unserem Betriebsrat der nach "Gutsherrenart " sein Amt ausührt.
Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen mit ca. 200 Mitarbeitern und handeln seit Jahren in Zusammenarbeit mit VERDI einen Firmentraifvertrag aus.
Die Tarifkommission wurde vor 3 Jahren gewählt und bestand aus 7 Mitarbeitern sowie einem Bevollmächtigen von VERDI.
Zwischenzeitlich sind aber aus verschiedenen Gründen (Rentenbeginn, Mutterschaft und Kündigung ) 3 der Mitglieder aus dieser Tarifkommission ausgeschieden. Es wurden keine Wahlen zur Ergänzung durchgeführt noch gab es Nachrücker. (wurde vom BR „ausgesessen“)
Die Frage ist jetzt folgende:

Ist diese Tarifkommision rechtlich noch in der Lage einen rechtsgültigen Tarifabschluß zu beschliessen ?

Unseren Vertreter von VERDI können wir dazu leider nicht befragen da zwische ihm und unserem BR Vorsitzendn "sehr enge Bande " bestehen und eine obektive Antwort so gut wie ausgeschlossen ist.

Hallo Kollegen,da Versäumt wurde Ersatzmitglieder zu Wählen, müsste nach meiner Meinung in einer Ver.di-Versammlung in euren Betrieb in einer angemessenen Zeit dementsprechende 3 neue Mitglieder und gleichzeitig Ersatzmitglieder zu Wählen!Bis zu einer Neuwahl, beziehungsweise Ergänzungswahl kann die jetzige Tarifkommission rechtlich gesehen rechtlich auch Beschlüsse machen, die rechtskräftig sind!Es wäre ratsam doch noch einmal zu versuchen mit den Ver.di-Sekretär zu Sprechen, erst wenn dies nicht möglich ist,ist es am besten zu Versuchen, das mindestens 66% der Ver.di-Mitglieder schriftlich eine Ergänzungswahl Verlangen! Mit freundlichen Grüssen Betriebsrat

Ps. Die Tarifkommission wird nicht vom Betriebsrat, sondern von den Ver.di Mitgliedern des Betriebes Gewählt!!!Beziehungsweise, falls Vorhanden evtl . von den Ver.di-Vertrauensleute Gewählt, wir selber haben damals aus demokratischen Gründen eine ver.di-Mitglieder-Versammlung gemacht und auch Ersatzmitglieder Gewählt.-Betriebsrat

Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen mit ca. 200

Mitarbeitern und handeln seit Jahren in Zusammenarbeit mit VERDI einen Firmentraifvertrag aus.
Die Tarifkommission wurde vor 3 Jahren gewählt und bestand aus 7 Mitarbeitern sowie einem Bevollmächtigen von VERDI.
Zwischenzeitlich sind aber aus verschiedenen Gründen
(Rentenbeginn, Mutterschaft und Kündigung ) 3 der Mitglieder
aus dieser Tarifkommission ausgeschieden. Es wurden keine
Wahlen zur Ergänzung durchgeführt noch gab es Nachrücker.

Ist diese Tarifkommision rechtlich noch in der Lage einen rechtsgültigen Tarifabschluß zu beschliessen ?

Guten Tag,

ich denke, dass Ihre Tarifkommision durch eine Betriebsvereinbarung legitimiert sein müsste. Aus der sollte sich auch das Gremium ergeben.
Andererseits ist es wohl Sache des Betriebsrates mit welcher Besetzung er in die Verhandlungen geht. Das Verhalten des BR ist in der nächsten Wahl zu quittieren.
Grüße

Diese Frage kann nur ein FA Arb.recht beantworten.
Am besten einen aussuchen, d. sich auf Fragen des BetrVG spezialisiert hat.

Guten Tag,

Sie müssen unterscheiden, welche Aufgaben ein Betriebsrat hat und welche Aufgaben eine Gewerkschaft hat. Tarifverhandlungen finden zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden einerseits und Gewerkschaften andererseits statt. Der Betriebsrat hat formal damit nichts zu tun. Natürlich kann es sein, dass ein Betriebsratsmitglied zugleich Gewerkschaftsmitglied ist und dort auch gewisse Funktionen inne hat.

Wenn Sie also mit dem Ablauf der Tarifverhandlungen nicht zufrieden sind, müssen Sie sich mit der Gewerkschaft und ggf. der Betriebsgruppe der Gewerkschaft auseinandersetzen. Sollten Sie nicht Gewerkschaftsmitglied sein, können Sie formal ohnehin keinen Einfluss ausüben.
Gruß
Martin

Im Tarifvertragsgesetz ist keine Personenstärke der Tarifkommissionen festgelegt.
Hier dazu § 2 Tarifvertragsgesetz:
„Tarifvertragsparteien
(1) Tarifvertragsparteien sind Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern.
(2) Zusammenschlüsse von Gewerkschaften und von Vereinigungen von Arbeitgebern (Spitzenorganisationen)
können im Namen der ihnen angeschlossenen Verbände Tarifverträge abschließen, wenn sie eine entsprechende
Vollmacht haben.
(3) Spitzenorganisationen können selbst Parteien eines Tarifvertrags sein, wenn der Abschluß von Tarifverträgen
zu ihren satzungsgemäßen Aufgaben gehört.
(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 haften sowohl die Spitzenorganisationen wie die ihnen angeschlossenen
Verbände für die Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen der Tarifvertragsparteien.“

Ich würde einen schriftlichen Antrag an Verdi stellen, dass ich in der Tarifkommission mitarbeiten möchte. Der Beschluß wird dann durch die Mitglieder auf der Delegiertenkonferenz gefasst, wer und wieviel in der Tarifkommission mitarbeiten. Nach meinen Erfahrungen sind die Gewerkschaften sehr dankbar für eine aktive Mitarbeit.

Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag
wir haben einige Probleme mit unserem Betriebsrat der nach
"Gutsherrenart " sein Amt ausührt.

Besonders bei Betriebsratsmitgliedern, die schon lange im „Amt“ und bei den Gewerkschaftsfunktionären beliebt sind, ist das gar nicht so selten.

Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen mit ca. 200
Mitarbeitern und handeln seit Jahren in Zusammenarbeit mit
VERDI einen Firmentraifvertrag aus.
Die Tarifkommission wurde vor 3 Jahren gewählt und bestand aus
7 Mitarbeitern sowie einem Bevollmächtigen von VERDI.
Zwischenzeitlich sind aber aus verschiedenen Gründen
(Rentenbeginn, Mutterschaft und Kündigung ) 3 der Mitglieder
aus dieser Tarifkommission ausgeschieden. Es wurden keine
Wahlen zur Ergänzung durchgeführt noch gab es Nachrücker.
(wurde vom BR „ausgesessen“)
Die Frage ist jetzt folgende:

Ist diese Tarifkommision rechtlich noch in der Lage einen
rechtsgültigen Tarifabschluß zu beschliessen ?

Die internen Regeln bei VERDI (Punkt 7.6.1) sagen, dass eine Tarifkommission beschlussfähig ist, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist und dass Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst werden.

Danach wäre das Gremium bei Euch noch beschlussfähig.

Unseren Vertreter von VERDI können wir dazu leider nicht
befragen da zwische ihm und unserem BR Vorsitzendn "sehr enge
Bande " bestehen und eine obektive Antwort so gut wie
ausgeschlossen ist.

Hallo rollifaherer40221
ich habe leider keine Ahnung, welche internen Regelungen ver.di für Tarifkommissionen bei Haustarifverträgen hat. In einer solchen internen Regelung müsste geregelt sein, dass es eine Tarifkommission gibt, wie sich diese zusammensetzt und welche Nachfolge- bzw. Nachrücker- oder Ergänzungsregelung es gibt, wenn Mitglieder aus der Kommission ausscheiden.

Im Prinzip kann nach dem Tarifvertragsgesetz eine Gewerkschaft für ihre Mitglieder mit einem Arbeitgeberverband oder mit einem einzelnen Arbeitgeber einen Tarifvertrag abschließen.
Ob dafür eine Tarifkommission gebildet werden muss oder nicht?

Normalerweise arbeitet eine Verhandlungsgruppe die Verträge aus, die Tarifkommission beschließt diese und die Mitglieder müssen danach per Wahl abstimmen.

LG Wolfgang

Hallo,

auch ich zweifle an der Beschlussfähigkeit dieser Tarifkommision. Da ja nur noch drei Mitgleider übrig geblieben sind. Es müsste zumindestens ausgewählte Nachrücker geben. Wenn das nicht möglich ist muss eine neue Wahl gemacht werden.

Herzliche Grüße aus Illertissen
efuessl

Die Kernfrage ist, wie, bzw. auf welche Weise die Tarifkommission ins Leben gerufen wurde. Wie wurde geregelt, wer letztlich Mitglied der Kommission wurde. Wer hat ein Vorschlagrecht, wer bestimmt wer Mitglied ist etc.
Hieraus leitet sich dann ab, wie eine Nachbesetzung frei gewordener Positionen erfolgt.

hallo,

sorry, da bin ich auch überfragt. Aber von der Struktur von Verdi gibt es nicht nur einen Ansprechpartner. Fragt mal auf einer anderen Ebene oder in Berlin nach.

Viel Erfolg

Hallo, eigentlich gibt es immer Nachrücker. Das ist schon sehr verwunderlich, was ihr Betriebsrat da macht. Als Chef würde ich den Betriebsrat darauf ansprechen. Denn der Betriebsrat hat nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. LG

Hallo,
Fakt ist es muss eine neue Wahl stattfinden, wenn gleich drei Mitglieder ausgestiegen sind.

Firmentarifverträge

Die Verhandlungsführung liegt bei der Bezirksleitung. Die zuständige Bezirksleitung kann eine Verwaltungsstelle mit den Verhandlungen beauftragen.

Für die zu bildende Tarifkommission wird die Anzahl der Mandaten von der Bezirksleitung oder von der/den Verwaltungsstellen in Absprache mit der Bezirksleitung festgelegt. Die Wahl erfolgt in einer Mitgliederversammlung und wird durch den jeweiligen Ortsvorstand vorläufig und von der Delegiertenversammlung endgültig bestätigt. Die Wahl kann auch durch die Delegiertenversammlung selbst erfolgen.

Das Mandat erlischt spätestens mit der Delegiertenversammlung im ersten Quartal nach dem Gewerkschaftstag.

Scheidet ein Mitglied einer Tarifkommission aus, hat die Mitgliederversammlung unverzüglich eine Nachwahl vorzunehmen, die vom Ortsvorstand und der Delegiertenversammlung zu bestätigen ist.

Abweichend kann das Verfahren nach Ziffer 1 angewandt werden.

Auf Vorschlag des Bezirksleiters bzw. der Bezirksleiterin oder dessen/deren Beauftragte/n wird von der Tarifkommission eine Verhandlungskommission gebildet, in die weitere Mitglieder als Sachverständige berufen werden können.

Den Vorsitz in der Tarif- und Verhandlungskommission führt der Bezirksleiter bzw. die Bezirksleiterin oder dessen/deren Beauftragte/r.

ich glaube eher hier sollte in Gemeinschaft ein Anwalt
konsultiert werden, den zusammen ( alle Mitglieder)
bringt oft mehr, als wenn nur einer ( Sie) etwas unternehmen möchte.

Bitte tragen Sie ihr Anliegen dem Fachanwalt vor.

Viel Erfolg dabei.

Liebe Grüsse von Nonne 213

Nein, die Regelungen, die dann bestimmt werden, sind
nicht rechtskräftig !!!
Grüsse von Nonne 213