Bei der Mieterselbstauskunft der hoffentlich neuen Wohnung wird die Vorvermieterbescheinigung verlangt. Das bedeutet aber ja, dass ich mein altes Mietverhältnis kündigen muss, damit ich diese Bescheinigung einreichen kann. Es ist nur bitter, wenn ich die neue Wohnung nicht bekomme und meine alte Wohnung gekündigt habe. Deswegen möchte ich wissen, ob es wirklich so stattfindet wie beschrieben, oder ob ich die Vorvermieterbescheinigung erst einreiche wenn ich die neue Wohnung schon sicher habe. Schon vorab vielen Dank für die Antworten
kann ich leider nicht helfen
p
Tut mir Leid, da habe ich nicht die geringste Ahnung. Aber trotzdem viel Glück! Anna
Ich vermiete seit 17 Jahren, was soll denn das für eine „Vormieterbescheinigung“ sein? Ich kenne nur Bescheinigungen des Vermieters, dass die Miete immer pünktlich bezahlt wurde und keine Mietschulden bestehen - und das kann man sich jederzeit bestätigen lassen, ohne gleich zu kündigen. Alles Andere wäre Wahnsinn.
Hallo, dazu kann ich leider keine Auskunft geben - ich habe noch nie ein Vormieterbescheinigung gebraucht. Es hängt tatsächlich davon ab, was der neue Vermieter verlangt - er hat das Recht, die „Spielregeln“ zu bestimmen.
LG von Vera
Hallo, ich habe von so einer Bescheinigung noch nie gehört, sorry…verrückte Welt…
Hallo cosinus90,
da kann ich dir leider nicht weiter helfen, da ich mich mit diesem Thema absolut nicht auskenne. Sorry!
MfG Claudia
Hallo,
leider kann ich Ihnen hierbei keine sicheren Auskünfte geben. Mein Fachgebiet ist die Umzugsdurchführung.
Vielleicht sollten Sie den Vermieter einfach bitten, die Bescheingung bereits vor der Kündigung auszustellen.
Sollte er sich wegen der verbleibenden Zeit in der Wohnung weigern, könnten Sie ihm einen Vermerk in der Bescheingung vorschlagen, dass die Mietzeit noch nicht vorrüber ist.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Vermieter häufig mit sich reden lassen, zumindest wenn es um Außenaufzüge im Blumenbeet geht. Also würde ich es einfach mal versuchen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen trotzdem weiterhelfen konnte.
liebe Grüße
Killermiau
Hallo
Du kannst auch die Kontaktinfos deines jetzigen Vermieters (dessen Einverständnis natürlich vorausgesetzt) als Auskunftsreferenz angeben, sollte eigentlich ausreichen.
Hallo, nein du musst nicht kündigen, um diese Bescheinigung zu erhalten. Diese Bescheinigung stellt dein alter Vermieter aus, das kann auch mehrmals sein, wenn sich die Wohnungssuche über Monate hin zieht, dann möchten die ja meist eine aktuelle haben.
Das einzige ist, dein Vermieter weiß nun, dass du auf neuer Wohnungssuche bist, aber ob du wirklich ausziehst, ist damit noch lange nicht gesagt.
Also ausstellen lassen, weil du dich umsehen möchtest und natürlich noch nicht kündigen!
Ich würde allerdings bei Wohnungsbewerbungen immer nur Kopien der Bescheinigung raus geben. Original, wenn dann noch gewünscht, nur, wenn du auch den Mietvertrag der neuen Wohnung hast.
Der alte Vermieter wird nicht Lust haben, das für jede Wohnungsbewerbung in einem Zeitraum neu auszustellen. Er ist übrigens nicht verpflichtet, leider, das überhaupt auszustellen, das nur am Rande.
Viele Grüße Leona