Frage zum ThürLadÖffG §12

Hallo,

nach thüringischen Ladenöffnungsgesetz heißt es ja nun das man nur 2 Samstage im Monat arbeiten darf.
Wenn man dies jedoch umgehen möchte, reicht da eine verzichtserklärung bis auf wiederruf beim Arbeitgeber, oder gibt es da garkeine Chance?

Liebe Grüße

Sonntage sind keine Sonnabende

Servus,

bist Du bitte so lieb und zeigst mir, wo hier von Samstagen die Rede ist:

(Zitat)
§ 12
Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen
(1) In Verkaufsstellen dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nur während der
ausnahmsweise zugelassenen Öffnungszeiten und, falls dies zur Erledigung von Vorbereitungs-
und Abschlussarbeiten unerlässlich ist, während insgesamt weiterer 30 Minuten
beschäftigt werden.
(2) 1Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen finden die Vorschriften
des Arbeitszeitgesetzes vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170) in der jeweils geltenden
Fassung entsprechend Anwendung. 2Eine Beschäftigung des einzelnen Arbeitnehmers
ist an höchstens 22 Sonn- und gesetzlichen Feiertagen erlaubt.
(Zitat Ende)

Schöne Grüße

MM

Gerne.

Unter Absatz 3

§ 12
Besonderer Arbeitnehmerschutz

(1) In Verkaufsstellen dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nur während der ausnahmsweise zugelassenen Öffnungszeiten und, falls dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten unerlässlich ist, während insgesamt weiterer 30 Minuten beschäftigt werden. Die Dauer der Arbeitszeit des einzelnen Arbeitnehmers darf acht Stunden nicht überschreiten.

(2) Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen finden die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend Anwendung. Eine Beschäftigung des einzelnen Arbeitnehmers ist jährlich an höchstens 22 Sonn- und gesetzlichen Feiertagen erlaubt.

(3) Arbeitnehmer in Verkaufsstellen dürfen mindestens an zwei Samstagen in jedem Monat nicht beschäftigt werden. Das für das Ladenöffnungsrecht zuständige Ministerium kann im Einvernehmen mit dem zuständigen Ausschuss des Landtags für bestimmte Personengruppen sowie in Einzelfällen Ausnahmen von Satz 1 durch Rechtsverordnung regeln. Bei der Häufigkeit der Arbeitseinsätze an Werktagen ab 20.00 Uhr sowie der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen hat der Arbeitgeber die sozialen Belange der Beschäftigten, insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zu berücksichtigen.

Servus,

Danke.

Nächster Schritt ist das Eruieren der genannten Rechtsverordnung. Dort steht drinne, in welchen Einzelfällen Ausnahmen möglich sind.

Schöne Grüße

MM

Und genau das habe ich leider nicht gefunden :blush:

Servus,

zu dieser Verordnung habe ich inzwischen gefunden, dass es sie nicht gibt. Ein Entwurf lag dem Sozialausschuss bereits vor und wurde dann von der Landesregierung Ende 2012 oder Anfang 2013 zurückgezogen.

Folge dieses eigenwilligen Verfahrens ist, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwischen allen Stühlen sitzen: Sie wissen zwar, dass § 12 Abs 3 LadÖffG Thüringen „eigentlich gar nicht so gemeint“ ist und die Landesregierung eigentlich Ausnahmen für Kleinbetriebe und sonst was für Einzelfälle geplant hatte, aber gleichzeitig gilt diese Bestimmung halt ohne Einschränkungen, solange diese Ausnahmen nicht in einer Verordnung festgelegt sind.

Ich schätze, dass sich da die örtlichen Verbände der Einzelhändler auf Handhabungsweisen geeinigt haben.

Schöne Grüße

MM

Also würde eine Verzichtserklärung sinn machen?
Ich versteh es halt so das es Gesetz ist, und ich zb keine 3 Samstage mehr im Monat arbeiten darf…

Danke das du dich dir meine Sache annimmst :slight_smile:

Servus,

nein, ein Verzicht ist hier nicht vorgesehen - wenn die eigentlich geplanten Ausnahmen nicht per Verordnung geregelt sind, gibt es keine. Das Risiko, hier wegen eines Verstoßen zumindest gerüffelt zu werden, bleibt so oder so.

Eine Absprache im örtlichen Verband in dem Sinn, dass alle Betroffenen in gleicher Weise gegen die Regelung verstoßen, ist aber sicherlich sinnvoll. Davon geht zwar das Gesetz nicht weg, aber es lässt sich dann ggf. zeigen, dass der Übeltäter sich keinen besonderen Vorteil verschafft hat, weil das alle am Ort so machen.

Schöne Grüße

MM