Frage zum TVÖD: Überleitung - Ortszuschlag

Nehmen wir mal folgenden Fall an:

Mann A heiratet Frau B im Dezember 09. A ist Angestellter im öffentlichen Dienst, B ist Beamtin (und erwartet ein Kind).

Da B mehr verdient und weil es der Zufall irgendwie will, wird der Zuschlag wegen Heirat beim Ortszuschlag auf B übertragen.
A´s Arbeitgeber hat dies aber im Dezember noch nicht mitgeteilt bekommen, sondern eben nur von der Heirat erfahren.
A bekommt darauf hin auch noch den Zuschlag.

(Soweit erstmal klar, dass das nicht geht und zurückgezahlt werden muss.)

Jetzt löst sich aber der BAT auf und es A wird nach TVÖD bezahlt. Bei der Überleitung wird bei A noch von der Ortszuschlagsklasse 2 (verheiratet) ausgegangen.
Zwischenzeitlich bekommt B ihr Baby und geht nun nicht mehr arbeiten und hat auch nicht vor in nächster Zeit dies zumindest Vollzeitmäßig zu tun.

Der Arbeitgeber von A schnallt nun, dass er zuviel Gehalt bezahlt hat und bei der Überleitungsberechnung einen falschen Wert zugrunde legte (OZ 2 statt 1). Das bedeutet, dass A nun 1. das zuviel gezahlte Gehalt zurückbezahlen muss und 2. in Zukunft weniger verdient, weil eben die Überleitung anfangs falsch berechnet wurde.

Soweit ist auch alles klar, nun zwei Fragen:
(A und B wussten ja nicht, wie das ganze berechnet wurde.)

Frage 1:
Ist es nun möglich, dass der Verheiratetenzuschlag rückwirkend von B zu A übertragen wird???
Das hätte zwar logischerweise die Konsequenz, dass B einen Teil zurückbezahlen müsste und auch das Elterngeld neu berechnet werden müsste, allerdings würde dann ja A auf Dauer mehr Gehalt (109 Euro brutto) bekommen.

Frage 2: (Beamtenrecht)
Wenn alles so bleibt: A zahlt zurück und B hat den Anspruch auf den Verheiratetenzuschlag (kurz VZ):
Wenn B irgendwann wieder mal Teilzeit arbeiten ginge, wird dann der VZ prozentual oder voll bezahlt?

Ich freue mich auf Antworten

LG
Stefan

PS: Es muss natürlich heißen Dezember 08 (owt)
logisch, oder?