Frage zum Umzug ins Ausland und Arbeitslosengeld

Hallo,

ich beabsichtige nach Beendigung meines befristeten Arbeitsvertrages (ÖD) nach Frankreich zu meinem Partner umzuziehen.

Ich werde dann nahe der Grenze zu Deutschland und der Schweiz leben und möchte mir eine Arbeitsstelle in Deutschland oder in der Schweiz suchen.

Meine Frage:
steht mir dann wie üblich Arbeitslosengeld 1 zu, auch wenn ich in Frankreich lebe bzw. gemeldet bin?

Könnte ich die Beratungstermine beim Arbeitsamt dann im grenznahen Deutschland wahrnehmen, anstatt meinem jetzigen Wohnort?

Gibt es sonstige Dinge, die ich beachten muß?

Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Vielen Dank im Voraus.

Hallo,

Zur ersten Frage:
Es handelt sich dabei um ein sehr komplexes Thema, welches umfassend und z.T. auch schwammig ist. Es gibt die Möglichkeit auch bei einem Umzug ins Ausland den Arbeitslosengeldanspruch „mitzunehmen“. Das ist aber an sehr viele Voraussetzungen geknüpft. Am besten ist es, wenn Sie sich einen Beratungstermin in der Leistungsabteilung ihrer örtlichen Arbeitsagentur machen.

Zur zweiten Frage:
Wenn ich mich richtig erinnere ist französischen Arbeitsamt oder die grenznähsten Arbeitsagentur zuständig.

Hallo,

hat man in der BRD Anspruch auf ALG I erworben und zieht ins Ausland , kann man diesen Anspruch teilweise mitnehmen um dort eine Stelle zu suchen. Einfach mal bei der Arbeitsagentur anfragen, ob ein Anspruch entstanden ist und ob es auch ein Abkommen für die Schweiz gibt (da bin ich mir nicht sicher) für Frankreich gibt es jedenfalls eines.

Noch ein Tipp: Bei der Stellensuche hilft die ZAV (Zentrale Auslands-und Fachvermittlung)der Bundesagentur. Findet man im Internet www.zav.de

Grüße
Claudia