Frage zum unbefristeten Arbeitsvertrag

Hi,

eine beliebige Stadtverwaltung schreibt einen Auftrag in der Jugendarbeit auf und befristet die Verträge mit dem Träger auf drei Jahre.

Der Träger gibt dennoch seinen Sozialarbeitern einen unbefristeten Vertrag.

Die drei Jahre laufen aus. Die Stadtverwaltung verlängert dem Träger nicht. Was passiert mit dem unbefristeten Vertrag?

Muss der Träger seinen Angestellten eine neue Stelle zu gleichen/ähnlichen Konditionen schaffen?
Kann der unbefristete Vertrag gekündigt werden, da ja nun von der Stadt keine Gelder mehr fließen?

viele Grüße

Denkzettel

Hallo

Das eine hat mit dem anderen nix zu tun.

Der Träger kann natürlich der AN fristgerecht kündigen, muß dabei aber (Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes vorausgesetzt) unter Berücksichtigung der Vergleichbarkeit der AN eine Sozialauswahl durchführen. Die AN kann binnen 3 Wochen ab Zugang der Kü eine Küschutzklage einreichen.

Gruß,
LeoLo

Danke für die Antwort.

Etwas spät… aber war ein paar Tage weg :wink:

vg

denkzettel