Frage zum Unterhalt in der Ehe

Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag!
Ich habe eine Frage, da ich daran denke zu heiraten. Wenn einer der Ehegatten durch Krankheit und/oder Arbeitslosigkeit zum Hartz4-Fall wird, inwieweit muss ihn dann der andere Partner unterhalten?
Konkret: Ich habe eine kleine selbstgenutzte 2 Zi-Eigentumswohnung, in welcher ich auch nach der Heirat wohnen werde.(Wir beabsichtigen erstmal nicht zusammenzuziehen.) Wenn nun mein Partner Hartz4 -Fall würde, müsste ich dann meine Wohnung verkaufen, um ihn zu unterhalten? Oder würde nur mein Verdienst angetastet? Und wenn ja, in welcher Höhe (Freibetrag?) Da ich keine Juristin bin, bitte ich um allgemeinverständliche Formulierungen. Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe!

Liebe Ratsuchende,
es kommt immer darauf an, ob man die Ehe mit einer
Gütergemeinschaft schließt, dann müßte man für den
Ehemann in vollem Umfang aufkommen. Nicht so bei Gütertrennung. Dies sind meine Erkenntnisse, was aber
im einzelnen auszuschließen ist, kann ich Ihnen auch
nicht genau beantworten.
Mfg Silberfuchs