Hallo
Ich habe mal folgende Fragen zum Urheberrecht.
Sagen wir mal, es geht um ein Jugendbuch, bzw. ein Buch aus einer Buchreihe.
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Darf man davon als Privatmann ein „Hörbuch“ machen und dieses dann z.B. auf Facebook oder Youtube teilen. Ggf. auch nur ein paar Kapitel?
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Dürfte man dieses z.B. als „Lesung“ öffentlich machen. Ggf. Gegen einen Unkostenbetrag/Eintrittspreis für Miete und Strom usw.
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Dürfte man die Lesung z.B. in einem Kinderkrankenhaus o.ä. machen (unentgeltlich)?
Vielen Dank
Gruß
Taki