Frage zum Urheberrecht

Hallo

Ich habe mal folgende Fragen zum Urheberrecht.
Sagen wir mal, es geht um ein Jugendbuch, bzw. ein Buch aus einer Buchreihe.

  1. Darf man davon als Privatmann ein „Hörbuch“ machen und dieses dann z.B. auf Facebook oder Youtube teilen. Ggf. auch nur ein paar Kapitel?

  2. Dürfte man dieses z.B. als „Lesung“ öffentlich machen. Ggf. Gegen einen Unkostenbetrag/Eintrittspreis für Miete und Strom usw.

  3. Dürfte man die Lesung z.B. in einem Kinderkrankenhaus o.ä. machen (unentgeltlich)?

Vielen Dank

Gruß
Taki

Hallo,
die Antwort gibt das Urheberrecht:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__15.html

Der Urheber hat erstmal das ausschließliche Recht darüber zu bestimmen, was mit seinem Werk geschieht. Er kann natürlich erlauben, das jemand anderes eine Lesung macht o.ä.

der 3.Punkt ist evtl. erlaubt - wenn es z.B. nur um ein nichtöffentliches Vorlesen bei einer kleinen Patientengruppe geht…

Beatrix