Hallo,
ich habe folgende Frage:
Angenommen jemand hat auf einer öffentlichen Jam-Session mit mehreren Musikern Aufnahmen gemacht und digital nach- und weiterverarbeitet.
Hat der Digitalkünstler dann das Urheberrecht an den Stücken?
Hat der Urheber auch das Recht die Lizenz an den Aufnahmen zu verkaufen bzw. ein Auswertungsrecht an kommerzielle Anbieter zwecks CD Produktion zu vergeben.
Bin juristischer Voll-Laie und würde mich über Antworten sehr freuen.
Viele Dank und viele Grüße
Epson
Hi
Preisfrage : Warum darf ich auf Musik-Konzerte keine Ton oder Bild-Aufzeichnungsgeräte für den Eigengebrauch mitnehmen ,bzw. schon gar nicht das Material in den Handel bringen ? Na ?
Bevor der Diggi-Künstler ,diese Aufnahmen vermarkten darf ,wird er sich erst die Erlaubnis der Autoren holen müssen .Danach dann wohl die Genehmigung der Interpreten .
Bei solchen Projekten hilft dir sicher gerne die GEMA ,die wohl zu einigen Stücken auch Lizenzen vergibt . ( Denke ich zu mindest )
Gruß Nino
Angenommen jemand hat auf einer öffentlichen Jam-Session mit
mehreren Musikern Aufnahmen gemacht und digital nach- und
weiterverarbeitet.
Hat der Digitalkünstler dann das Urheberrecht an den Stücken?
Hallo,
das sagt doch schon das Wort Urheberrecht. Die Urheber dieses Stückes haben Rechte daran und nur diese dürfen ein Stück zur Veröffentlichung frei geben. Er hat allenfalls Rechte im Sinne der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leitungsschutzrechten), aber auch das nicht wenn er die Stücke nur rein digitalisiert hat. Jemand der Aufnahmen macht, ist aber ja nicht der Urheber. Oder hat er die Stücke komponiert, arrangiert und getextet?
Hat der Urheber auch das Recht die Lizenz an den Aufnahmen zu
verkaufen bzw. ein Auswertungsrecht an kommerzielle Anbieter
zwecks CD Produktion zu vergeben.
Der Urheber ja, aber der von Dir genannte jemand hat sich eher strafbar gemacht. Und selbst der Urheber entscheidet dies unter Umständen nicht alleine, wenn die Rechte z.B. von einem Verlag verwaltet werden.
Gruß
Kater