Hallo Monika,
damit Dein Kunde trotz Deines Urheberrechts Deine Leistung Nutzen darf, können Nutzungsrechte eingeräumt werden, die von verschiedenen Nutzungsfaktoren abhängen, die auf den Erstellungspreis Deines Designs mit einem geeigneten Faktor gerechnet dem Gesamtpreis Deiner Leistung entsprechen oder wie in Deinem Falle evtl. nicht ;-(
Kauf Dir unbedingt das Büchlein: Vergütungstarifvertrag Design SDSt/ AGD
Merke jedoch, nicht jeder Kunde ist offen für diese Regelungen da solltest Du nach Deinem Gefühl gehen.
Die Nutzungsrechte forder bitte nicht nachträglich ein, da gibt es nur Ärger.
Wenn nicht anders vereinbart, geht man davon aus, das der Kunde alle uneingeschränkten Nutzungsrechte besitzt.
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Mein Tipp:
Was Du selbstverständlich machen kannst, ist
auf fairem Wege, nett bei Deinem Ex-Kunden anzufragen,
ob er bereit ist, Dir eine angemessene Ablösesumme für die Herausgabe Deiner Digitalen Daten zu zahlen, falls Du keinen Auftrag mehr zu erwarten hast.
Denn für das Nacharbeiten der Daten müßte er den neuen Designer ja auch bezahlen.
Ich würde den Preis bei einem Drittel des Erstellungspreises ansetzen, für die Printsachen.
So würde ich im Bereich Design vorgehen.
Im Bereich Texte könnte dies wieder etwas anders gelagert sein, da kann ich Dir gerade nichts zu sagen.
Ich hoffe, dass ich Dir ein wenig helfen konnte,
auch wenn meine Antwort etwas spät kommt.
Sag gerne mal Bescheid wie es gelaufen ist.
kollegiale Grüße
Kjell
Meine Frage:
Wenn an meiner Stelle ein neuer Designer verpflichtet wird,besitze ich die Rechte z. B. an der Gestaltung einer Anzeige Texten oder dem Logo ?
Viele Grüße
Monika Ursprung