Frage zum Urheberrecht für Grafik-Designer

Als selbständige Grafik-Designerin habe ich seit Jahren alle Werbemittel für eine Firma, die mit Designmöbel handelt, entworfen.
Meine Frage:
Wenn an meiner Stelle ein neuer Designer verpflichtet wird, besitze ich die Rechte z. B. an der Gestaltung einer Anzeige (Text + Design von mir), an Broschüren, z. b der Imagebroschüre (Texte und Design von mir) oder an dem Logo, das ich gestaltet habe und kann ich gegen die Verwendung meines Designs Einspruch erheben?
Vielleicht hat jemand Erfahrung in dieser Hnsicht gesammelt.
Vielen Dank für Ihre Antwort

Viele Grüße

Monika Ursprung

Hallo -

ob Sie die Rechte auf Ihre Gestaltungen / Logos, usw. haben kommt auf Ihre Rechnungsstellung an:
wenn Sie sich die vollen Rechte haben zahlen lassen und diese an die Firma - für die Sie gearbeitet haben - abgetreten haben - haben Sie keine Chance dagegen anzugehen. Wenn Sie sich aber die Rechte haben schützen lassen - das reicht- dass bei der Rechnungssstellung keine Rechnungsposten für die vollständige Abtretung des Logos, usw. verbucht und bezahlt wurden - können Sie die Nutzungsrechte an Ihren Entwürfen untersagen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich über: Eingeschränkte / uneingeschränkte Nutzungsrechte von z.B. Logogestaltungen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiter helfen konnte - mit freundlichen Grüßen
Linda Rampmaier

Hallo,
wie immer gilt: solange es keine vertragliche Vereinbarung (im Vorfeld) gibt, wird die Sache unangenehm. Leider bin ich kein Anwalt und kann deshalb auch keine konkrete Aussage zu Deinem Fall treffen, aber aus meiner Erfahrung wird es umso schwieriger, je größer der Kunde ist. Beim Logo hast Du doch sicherlich Nutzungsrechte an den Kunden abgetreten, oder? Ansonsten geht es im Einzelfall (z.B. bei Anzeigengestaltung) um den „Grad der kreativen Leistung“.
Vielleicht hilft dieser Link ja weiter:
http://www.designerdock.de/extras/recht-in-der-kommu…

Du besitzt die Urheberrecht, das schon… Aber! Du bist ja mit deinem damaligen Auftraggeber irgendeinen Vertrag eingangen und hast ihm gewisse Nutzungsrechte an deinen Werken überlassen. In diesem Rahmen darf dein Auftraggeber dann deine Werke auch nutzen.

Wäre also die Fragen welche Nutzungsrechte du deinem Auftraggeber eingeräumt hast und ob die Bezahlung der dafür der Sache „angemessen“ war/ist.

Sehr geehrte Frau Ursprung!

Als selbständige Grafik-Designerin habe ich seit Jahren alle
Werbemittel für eine Firma, die mit Designmöbel handelt,
entworfen.
Meine Frage:
Wenn an meiner Stelle ein neuer Designer verpflichtet wird,
besitze ich die Rechte z. B. an der Gestaltung einer Anzeige
(Text + Design von mir), an Broschüren, z. b der
Imagebroschüre (Texte und Design von mir) oder an dem Logo,
das ich gestaltet habe

Erstmal: Sie sind der Urheber und besitzen die Rechte zur Verwertung. Zumindest was Gestaltung und Texte angeht (sofern diese eine bestimmte Schöpfungshöhe erreichen; das kann unter Umständen von einem Gericht entschieden werden, da es tatsächlich schon Streitfälle in diesem Zusammenhang gab)
Bei einem Logo muss ich Ihnen die Antwort schuldig bleiben, da ich mich in dem Bereich Grafiken nicht auskenne und ich fast beinahe die Vermutung habe, dass das Logo nach Vorgabe
erstellt wurde. In wie weit da das Urhebrrecht gilt, entzieht sich meiner Kenntnis, sorry.

und kann ich gegen die Verwendung

meines Designs Einspruch erheben?

Sorry für die wahrscheinlich jetzt blöde Antwort, aber daa müsste auf den Vertrag ankommen, den Sie mit dem Auftraggeber geschlossen haben.
Von der Logik her würde ich sagen, wenn Sie mit dem Auftraggeber eine zeitliche Befristung vereinbart haben.
Sollten Sie eine zeitlich unbegrenzte Nutzung vereinbart oder das ganze verkauft haben, kann es sein, dass Sie schlechte Karten haben.
Allerdings fragen Sie bitte lieber bei einem auf Urhebrrecht speziliasierten Anwalt. Ich bin eher für Texte zuständig.

MfG
Michael Vogl

Vielleicht hat jemand Erfahrung in dieser Hnsicht gesammelt.
Vielen Dank für Ihre Antwort

Viele Grüße

Monika Ursprung

Hallo, Frau Ursprung,

das kann man nicht in einem Satz beantworten.
Man muss unterscheiden zwischen dem Urheberrecht und dem Nutzungsrecht. Das Urheberrecht kann Ihnen niemand nehmen, Urheber bleibt Urheber, und Sie können z.B. Ihre Arbeiten in Ihrem eigenen Werbematerial, website etc. veröffentlichen, ohne jemand um Erlaubnis zu fragen.
Das Nutzungsrecht regelt, wer was mit Ihren Entwürfen tun darf. Hier gibt es keine vorgegeben Regelungen, sondern Sie übertragen diese Rechte jedesmal bei jedem Auftrag. (Zum Beispiel: „Die Nutzungsrechte an dem Logo xy werden zur Nutzung in allen Print-Anwendungen übertragen.“ Für die Verwendung auf der website muss dann eine neue Vereinbarung getroffen werden.) Wenn Sie nichts formuliert haben (was oft geschieht), entsteht eine rechtlich unklare Situation, in der oft der Kunde denkt: Ich habs bezahlt, also gehört es mir, also kann ich damit machen, was ich will. Ob solche Vereinbarungen für die Vergangenheit getroffen werden können, weiß ich nicht.
Da Ihr Kunde selbst im Design-Bereich agiert, ist er vielleicht für diese Problematik aufgeschlossen.
Sehr ausführliche Information zu diesem Thema stellt die agd (Allianz deutscher Designer, www.agd.de zur Verfügung.

Viel Glück

Christa Küppers

hallo monika,

du besitzt all diese rechte, wenn du diese beim abrechnen der entwürfe nicht an den kunden abgetreten hast. überstrapazieren solltest du dies aber nicht, weil dich die gerichte sonst wegen unverhältnismäßigkeit ausbremsen. einige dich mit dem kunden auf einen „einmaligen kaufpreis“ für die überlassung der urheber- und werwendungsrechte des logos / des slogans. für die gestaltung von prospekten wird i.a. kein urheberrecht gezahlt - ausschließlich das logo.

gruß, pit

Wenn du für die Firma als selbstständige Designerin gearbeitet hast, dann hast du aber sicher einen Vertrag unterschrieben, aus dem deine Rechte und Pflichten hervorgehen. Da es in deinem Fall garantiert um hohe Gewinne geht, die durch deine Arbeit erzielt wurden, würde ich dir raten, in jedem Fall einen Fachanwalt hinzuziehen, eine gute Beratung kostet nicht die Welt.

LG Mario

Hallo Monika,

üblich ist, dass der Designer seinem Auftraggeber das uneingeschränkte Nutzungsrecht für die Arbeiten gibt. Was du also einmal für ihn erarbeitet hast, darf er auch weiter nutzen. Es sei denn ihr habt schriftlich etwas anders vereinbart. Übernimmt nun der neue Designer Elemente auf die du das Urheberrecht hast weil das Corporate Design erhalten bleiben soll, dann kommt es darauf an, ob für die gesamte Darstellung z.B. bei einer Anzeige, ein neues Werk durch ausreichend neue Elemente entstanden ist. Überwiegen die Elemente aus deinem Gedankengut, kannst du dagegen Einspruche einlegen, da dann dein Werk in unzulässiger Weise verändert wurde.

Gruß
Formator

Hallo Monika Ursprung,

wenn Du als freier Mitarbeiter für eine Firma ein Logo oder eine Werbung erstellst, bekommst Du Geld dafür: Leistung und Gegenleistung. Das Logo gehört damit dem Käufer. Auch das Design für eine Werbung gehört, nach Begleichung der Rechnung, dem Käufer. Wofür bezahlt er sonst.

Es gibt allerdings Ausnahmen. Z.B. gibt die Nutzung von Fotos. Da gibt es gesonderte Regelungen.

Aber das führt hier zu weit.

Est einmal genug …

Gruß RPeters

Hallo,
leider kenne ich mich hier auch nicht aus…

Hallo Frau Ursprung,

wie schon andere zuvor schrieben: das hängt davon ab, was Sie zum Thema Nutzungsumfang in Ihre Rechnungen geschrieben haben. Mit Urheber- und Nutzungsrechten für beide Seiten richtig umzugehen ist grundlegendes Handwerkszeug für Grafik-Designer. Scheint, als ob das immer noch zu wenig in den Hochschulen gelehrt wird. :-/

Wenn Sie nichts dazu vereinbart haben, gilt meines Wissens die implizierte Nutzung als vereinbart, also darf ein Katalog gedruckt und verteilt werden oder eine Webseite im Internet veröffentlicht sein. Die Details sollten Sie mit einem Rechtsanwalt oder zumindest mit der Beratung eines Berufsverbands (siehe AGD-Tipp der Kollegin weiter vorne) klären. Es kann da ziemlich viele Fallstricke gaben, je nachdem, wie die Rechnungsformulierung konkret lautet. Pauschal gibt’s dazu leider nicht viel mehr zu sagen.

Viel Erfolg!
liqui.do

Hallo Frau Ursprung,

wie schon andere zuvor schrieben: das hängt davon ab, was Sie zum Thema Nutzungsumfang in Ihre Rechnungen geschrieben haben. Mit Urheber- und Nutzungsrechten für beide Seiten richtig umzugehen ist grundlegendes Handwerkszeug für Grafik-Designer. Scheint, als ob das immer noch zu wenig in den Hochschulen gelehrt wird. :-/

Wenn Sie nichts dazu vereinbart haben, gilt meines Wissens die implizierte Nutzung als vereinbart, also darf ein Katalog gedruckt und verteilt werden oder eine Webseite im Internet veröffentlicht sein. Die Details sollten Sie mit einem Rechtsanwalt oder zumindest mit der Beratung eines Berufsverbands (siehe AGD-Tipp der Kollegin weiter vorne) klären. Es kann da ziemlich viele Fallstricke gaben, je nachdem, wie die Rechnungsformulierung konkret lautet.

Viel Erfolg!
Friederike

Hallo Monika,

damit Dein Kunde trotz Deines Urheberrechts Deine Leistung Nutzen darf, können Nutzungsrechte eingeräumt werden, die von verschiedenen Nutzungsfaktoren abhängen, die auf den Erstellungspreis Deines Designs mit einem geeigneten Faktor gerechnet dem Gesamtpreis Deiner Leistung entsprechen oder wie in Deinem Falle evtl. nicht ;-(

Kauf Dir unbedingt das Büchlein: Vergütungstarifvertrag Design SDSt/ AGD

Merke jedoch, nicht jeder Kunde ist offen für diese Regelungen da solltest Du nach Deinem Gefühl gehen.

Die Nutzungsrechte forder bitte nicht nachträglich ein, da gibt es nur Ärger.

Wenn nicht anders vereinbart, geht man davon aus, das der Kunde alle uneingeschränkten Nutzungsrechte besitzt.
_________________________________________________________

Mein Tipp:

Was Du selbstverständlich machen kannst, ist
auf fairem Wege, nett bei Deinem Ex-Kunden anzufragen,
ob er bereit ist, Dir eine angemessene Ablösesumme für die Herausgabe Deiner Digitalen Daten zu zahlen, falls Du keinen Auftrag mehr zu erwarten hast.
Denn für das Nacharbeiten der Daten müßte er den neuen Designer ja auch bezahlen.

Ich würde den Preis bei einem Drittel des Erstellungspreises ansetzen, für die Printsachen.

So würde ich im Bereich Design vorgehen.
Im Bereich Texte könnte dies wieder etwas anders gelagert sein, da kann ich Dir gerade nichts zu sagen.

Ich hoffe, dass ich Dir ein wenig helfen konnte,
auch wenn meine Antwort etwas spät kommt.

Sag gerne mal Bescheid wie es gelaufen ist.

kollegiale Grüße

Kjell

Meine Frage:
Wenn an meiner Stelle ein neuer Designer verpflichtet wird,besitze ich die Rechte z. B. an der Gestaltung einer Anzeige Texten oder dem Logo ?
Viele Grüße

Monika Ursprung

Hallo Kjell,
Danke für Deinen Rat.
Ich bin mir noch nicht sicher, wie ich vorgehe.
Auf jeden Fall möchte ich in Zukunft die Nutzungsrechte in meinen Rechnungen erwähnen.
Ich sehe aber schon Probleme auf mich zukommen, wenn ich das verargumentieren muss.

Darf ich Dich mal fragen, ob Du Nutzungsrechte abrechnest?

Hier ein kleines Rechenbeispiel zum Nutzungsfaktor der Nutzungsrechtseinräumung von Design Arbeiten im Print.

Produkt: Flyerdesign + Texterstellung
Preis: 500,-- Euro
Kunde: Konzern ABC
Nutzungsart: ausschließlich
Nutzungsgebiet: weltweit
Nutzungsdauer: unbegrenzt
Nutzungsumfang: umfangreich

500,-- x 6.2 NF = 3.100,-- Euro netto MwSt.

Ich habe absichtlich für jeden Nutzungsrechtsfaktor
den höchsten Wert angegeben, um die Problematik besser sichtbar zu machen.

Deine Aufgabe ist es, Dich mit dem Nutzungsrecht auseinanderzusetzen und dem Kunden die Regeln klarzumachen. Du bist der Profi und mußt deinem Kunden Sicherheit geben, dass kannst Du nur mit Kompetenz.

Es bleibt Dir nichts anderes übrig als Dich mit dem Thema näher zu beschäftigen.

Tipp:

Wenn er nicht bereit ist, diesen hohen Preis zu zahlen, mußt Du herausfinden welche Nutzungsrechte er evtl. streichen kann. So weiß jeder welches Recht er hat und nicht hat. Du kannst Ihm ja immer noch höhere Nutzungsrechte einräumen, wenn er Sie dann braucht,
sprich mehr Geld hat.

Wie ich es mache:
Ich entscheide von Fall zu Fall :wink:

Kollegiale Grüße

Kjell Peter
( Webdesign Hamburg, Kjelldesign )

Als selbständige Grafik-Designerin habe ich seit Jahren alle:Werbemittel für eine Firma, die mit Designmöbel handelt,:entworfen.:Meine Frage::Wenn an meiner Stelle ein neuer Designer verpflichtet wird,:besitze ich die Rechte z. B. an der Gestaltung einer Anzeige
(Text + Design von mir), an Broschüren, z. b der
Imagebroschüre (Texte und Design von mir) oder an dem