Frage zum Urlaub

Hallo!

Kann ein Arbeitgeber von einem verlangen, seinen Urlaub so nehmen zu müssen, wie es ihm passt? (Begründung: zu dieser Zeit sind kaum Mitarbeiter anwesend.)

Rein rechtlich gesehen ist es doch auch so, dass man seinen Jahresurlaub bis ins neue Jahr erst zum März verbaucht haben muss und der Arbeitgeber nicht einfach behaupten kann, das diese bis zum 10 Januar verfallen?

Danke&Gruß, Phytia

Hallo Phytia,

vorab, ich bin kein Arbeitsrechtler.
Der Arbeitgeber hat die zeitliche Lage des Urlaubs festzulegen. Dabei ist er jedoch nicht frei. Er hat vielmehr grundsätzlich den Urlaubswunsch des Arbeitnehmers zu respektieren, wenn nicht dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Vgl. § 7 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz.
Als dringende betriebliche Belange kommen unter anderem in Betracht

  • Betriebsurlaub,
  • Unterbesetzung im Betrieb wegen eins besonders hohen Krankheitsstandes oder wegen Kündigung von Mitarbeitern,
  • Vertretungsmöglichkeiten,
  • Stillstandzeiten, Betriebsstörungen, Wartezeiten,
  • Unerwartet viel Arbeit durch zusätzlichen Auftrag,
  • besonders arbeitsintensive Zeit wegen der Eigenart der Branche (z.B. Schlußverkauf, Weihnachtsverkauf).

Das mit dem „Nemen bis zum März“ ist falsch. Das mag für Euren Betrieb so gelten ist jedoch nicht die Rechtslage. Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist für die Dauer des Urlaubsjahres befristet. Vgl. § 7 Abs. 3 Satz 1 Bundesurlaubsgesetz. Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr.
Er könnte auch sagen das der Jahresurlaub bis zum 31.12. des Jahres aufgebraucht werden muß und ein „rüberholen“ ins nächste Jahr nicht möglich ist. Genauso könnte er den zeitraum auch nach hinten verlängern.
Gruß
Michael

Hallo Michael!

Erstmal danke für die schnelle Antwort! Das hat mir jetzt schonmal sehr weitergeholfen. Jetzt wird der Urlaub wohl so genommen werden müssen, wie es der Arbeitgeben will (Unterbesetzung, weil viele Urlaub haben zu diesem Zeitpunkt)… und es das Gesetz vorsieht. :frowning:

Da frage ich mich nun aber: was wäre, wenn der meiste Urlaub schon verbraucht wäre und diesen nicht schon zu dem gewünschten Zeitpunkt des Arbeitgebers nehmen könnte da kaum noch Urlaubstage vorhanden sind, man also erst später als gewünscht in den Urlaub gehen kann?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Öhm - nö!
Hi!

Das mit dem „Nemen bis zum März“ ist falsch. Das mag für Euren
Betrieb so gelten ist jedoch nicht die Rechtslage.

Doch! Genau das ist die Rechtslage!

Der
gesetzliche Urlaubsanspruch ist für die Dauer des
Urlaubsjahres befristet. Vgl. § 7 Abs. 3 Satz 1
Bundesurlaubsgesetz.

Da hättest Du mal weiter lesen sollen!

(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.

Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr.
Er könnte auch sagen das der Jahresurlaub bis zum 31.12. des
Jahres aufgebraucht werden muß und ein „rüberholen“ ins
nächste Jahr nicht möglich ist.

Womit er auf die Schnauze fällt, wenn der AN seinen Urlaub, den er eigentlich im Dezember nehmen wollte, selbigen wegen Erkrankung nicht nehmen kann (nur mal ein Beispiel)!

Genauso könnte er den zeitraum
auch nach hinten verlängern.

Steht wo?

LG
Guido

Ergänzung
Hi!

Jetzt wird der Urlaub wohl so
genommen werden müssen, wie es der Arbeitgeben will
(Unterbesetzung, weil viele Urlaub haben zu diesem
Zeitpunkt)… und es das Gesetz vorsieht. :frowning:

Ich denke es kommt auch darauf an, wann der Urlaub genehmigt wurde, bzw., ob dieser kurzfristig eingereicht wird. Ist der Urlaub schon länger genehmigt, muss der AG m e i n e s W i s s e n s die „Rücktrittskosten“ für eine bereits gebuchte Urlaubsreise übernehmen.

Er kann dir den Urlaub zu einem gewissen Zeitpunkt aus betriebsbedingten Gründen zwar verweigern, aber nicht grundsätzlich vorschreiben, wann du ihn nehmen musst, außer es sind Betriebsferien festgelegt.

Gerne schicken AG Leute in Urlaub, weil keine Arbeit da ist. Dazu kann man aber niemanden zwingen. Er muss dich m. E. dann ggffls. Freistellen.
!! Angaben ohne Gewähr. Ich bin kein Jurist. Äußerungen erfolgten auf Grund persönlicher Einschätzung !!!

Da frage ich mich nun aber: was wäre, wenn der meiste Urlaub
schon verbraucht wäre und diesen nicht schon zu dem
gewünschten Zeitpunkt des Arbeitgebers nehmen könnte da kaum
noch Urlaubstage vorhanden sind, man also erst später als
gewünscht in den Urlaub gehen kann?

Ich blicke wegen dieser Frage jetzt allerdings nicht, ob du nun deinen Urlaub zu deinem gewünschten Zeitpunkt nicht bekommen hast, oder dir der AG vorschreiben will, wann du ihn nehmen musst. Aber egal.
Jadzia

Das Wesentliche wurde schon gesagt!
Hi!

Kann ein Arbeitgeber von einem verlangen, seinen Urlaub so
nehmen zu müssen, wie es ihm passt? (Begründung: zu dieser
Zeit sind kaum Mitarbeiter anwesend.)

Wenn Du ihn zu einem Zeitpunkt nehmen willst, wo arg wenig Personal anwesend ist, dann reicht das in der Regel als Verweigerungsgrund (betriebliche Gründe) aus!

Etwas anders sieht es natürlich aus, wenn der Arbeitgeber den Urlaub bereits genehmigt hat (am besten schriftlich)…

Aber so ganz konkret weiß ich auch nicht, was eigentlich genau der Sachverhalt ist (willst Du Urlaub nehmen, aber der AG will den Zeitpunkt nicht, oder will der AG Dir einen Zeitpunkt vorschreiben?)!

LG
Guido

Da frage ich mich nun aber: was wäre, wenn der meiste Urlaub
schon verbraucht wäre und diesen nicht schon zu dem
gewünschten Zeitpunkt des Arbeitgebers nehmen könnte da kaum
noch Urlaubstage vorhanden sind, man also erst später als
gewünscht in den Urlaub gehen kann?

Ich blicke wegen dieser Frage jetzt allerdings nicht, ob du
nun deinen Urlaub zu deinem gewünschten Zeitpunkt nicht
bekommen hast, oder dir der AG vorschreiben will, wann du ihn
nehmen musst. Aber egal.
Jadzia

Nein, das hier war nur eine Frage, die mir so spontan einfiel und das „Du musst von dann an Urlaub nehmen“ in Frage stellen würde. Denn das ginge dann ja nicht, wenn man keine Tage mehr dazu hätte!

In meinem Fall sind noch 10 Tage übrig die im Dezember nach dem Wunsch des Chefes genommen werden müssen zu einem von ihm gewünschten Zeitraum, wobei ich aber weiß, dass nicht alle zu diesem Zeitraum schon im Urlaub sind und es für mich den Anschein hat, dass da weniger zu tun ist und es ihm so kostentechnisch besser passt. Im prinzip nehme ich den Urlaub nun auch so, bei mir geht es lediglich um 2 Tage, die ich lieber schon vorher nehmen würde, er aber aus irgendwelchen Gründen was dagegen hat, was ich aber nicht OK finde und die Aussage dann kam, dass alle Tage sonst im Januar verfallen.

Aber so ganz konkret weiß ich auch nicht, was eigentlich genau
der Sachverhalt ist (willst Du Urlaub nehmen, aber der AG will
den Zeitpunkt nicht, oder will der AG Dir einen Zeitpunkt
vorschreiben?)!

Eigentlich beides! Es geht von noch 10 zu nehmenden Tagen lediglich um, 2-3, die ich nicht so nehmen möchte, wie der AG mir das vorschreiben möchte, wobei er mir den Zeitpunkt für alle 10 Tage vorschreiben will. Zwischen Weihnachten & Neuhjahr schließen wir die Firma und da sehe ich ein, dass ich hier nicht alleine sitzen soll, aber ich sehe nicht ein, warum ich vorher auch schon Urlaub nehmen muss, um alle Tage zu verbrauchen, so wie es ihm passt. Weiter unten habe ich dazu eben nochmal gepostet (dann muss ich das jetzt nicht doppelt schreiben). :smile:

Hallo

In meinem Fall sind noch 10 Tage übrig die im Dezember nach
dem Wunsch des Chefes genommen werden müssen zu einem von ihm
gewünschten Zeitraum, wobei ich aber weiß, dass nicht alle zu
diesem Zeitraum schon im Urlaub sind und es für mich den
Anschein hat, dass da weniger zu tun ist und es ihm so
kostentechnisch besser passt. Im prinzip nehme ich den Urlaub
nun auch so, bei mir geht es lediglich um 2 Tage, die ich
lieber schon vorher nehmen würde, er aber aus irgendwelchen
Gründen was dagegen hat, was ich aber nicht OK finde und die
Aussage dann kam, dass alle Tage sonst im Januar verfallen.

Die endgültige Antwort kann Dir nur der Arbeitsrichter geben. Zumindest ist meines Erachtens die Gefahr sehr groß, daß die „restlichen“ Urlaubsansprüche am 31.12. verfallen, wenn der AG Dich anweist, diese vor Jahresende zu verbrauchen. Ob Du mit der Argumentation, daß betriebliche Gründe dies unmöglich machten, durchkommst, steht in den Sternen. Die Übertragung ins Folgejahr erfolgt auf jeden Fall nicht automatisch, sondern nur, wenn eine vorherige Urlaubsnahme unmöglich war.

Gruß,
LeoLo