Hallo,
DARF ein Chef seinen Angestellten „Zwangsurlaub“ verpassen, ohne Gründe dafür zu nennen? (auch wenns nur ein Tag ist)
Oder anders: Der Chef will an diesem Tag nicht kommen (warum auch immer?) und die Angestellten müssen Urlaub nehmen.
Normalerweise kann doch der Angestellte entscheiden, wann er seinen Urlaub nimmt - das hat doch der Chef nicht zu bestimmen!?
Steht dazu irgendwo etwas im BGB o.ä. ???
Ich kenne mich da leider überhaupt nicht aus. Falls ja, wäre ich über Links oder direkte Antworten sehr dankbar.
Vielen Dank im Voraus
Thomas
Hallo Thomas,
DARF ein Chef seinen Angestellten „Zwangsurlaub“ verpassen,
ohne Gründe dafür zu nennen? (auch wenns nur ein Tag ist)
Oder anders: Der Chef will an diesem Tag nicht kommen (warum
auch immer?) und die Angestellten müssen Urlaub nehmen.
Wieso? Wird an dem Tag die Firma geschlossen? Wie lange im voraus ist das angekündigt? Wie groß (Mitarbeiterzahl) ist die Firma denn?
Normalerweise kann doch der Angestellte entscheiden, wann er
seinen Urlaub nimmt - das hat doch der Chef nicht zu
bestimmen!?
Nö, da irrst du - so pauschal gesehen. Und der Angestellte kann auch nicht allein entscheiden, wann er Urlaub nimmt (zumindest nicht ohne das der Urlaub genehmigt wurde). Bei Betriebsurlaub z.B. muss der Chef nicht alle AN erst um Erlaubnis fragen. Hat die Firma einen Betriebsrat?
MfG
Wieso? Wird an dem Tag die Firma geschlossen?Wie lange im
voraus ist das angekündigt? Wie groß (Mitarbeiterzahl) ist die
Firma denn?
der grund ist egal. der arbeitgeber stellt seine mitarbeiter einfach vor vollendete tatsachen - das kann doch nicht angehen!
Nö, da irrst du - so pauschal gesehen. Und der Angestellte
kann auch nicht allein entscheiden, wann er Urlaub nimmt
(zumindest nicht ohne das der Urlaub genehmigt wurde). Bei
Betriebsurlaub z.B. muss der Chef nicht alle AN erst um
Erlaubnis fragen. Hat die Firma einen Betriebsrat?
es handelt sich nicht um betriebsurlaub. nein, betriebsrat gibt es keinen. nur 4 mitarbeiter.
Hallo,
ohne BR hat der Chef 'ne Menge Möglichkeiten und auch 1 Tag Schließung ist durchaus ein zulässiger „Betriebsurlaub“. Im übrigen muß ein Chef ohne BR nur auf die Urlaubswünsche Rücksicht nehmen, guckst Du z. B. hier:
http://bundesrecht.juris.de/burlg/__7.html
Die einzige Möglichkeit, gegen so was anzugehen, wäre entweder, daß er es nicht „rechtzeitig“ angekündigt hat, oder wenn der Chef mehr als 50 % des Jahresurlaubs einseitig festlegt (aber Ausnahmen: z. B. Saisonbetriebe).
Das müßtest Du dann vom Arbeitsgericht klären lassen.
Aber das Eine (rechtzeitig) ist seeeeehr dehnbar und unbestimmt, das Andere (mehr als 50 %)…so dumm kann doch heutzutage keiner mehr sein.
Also, bis zu einem gewissen Grad mußt Du es eben einfach doch akzeptieren, wenn Du in 'ner Klitsche ohne BR arbeitest.
&Tschüß
Wolfgang
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
vielen vielen dank! das hat mir schon sehr weitergeholfen!
vg thomas
Halo
oder
wenn der Chef mehr als 50 % des Jahresurlaubs einseitig
festlegt
Wie kommst Du auf 50%? Woraus leitest Du eine solche Zahl ab?
Gruß,
LeoLo
hallo,
da gibts ein uraltes Urteil, daß ungefähr bei 50 % die Grenze zieht, ab der auf die Interessen der AN nicht mehr ausreichend Rücksicht genommen wird. Gilt aber - wie ich bereits erwähnte - nicht für Betriebe mit saisonal schwankendem Arbeitsanfall.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo Wolfgang
da gibts ein uraltes Urteil, daß ungefähr bei 50 % die Grenze
zieht, ab der auf die Interessen der AN nicht mehr ausreichend
Rücksicht genommen wird. Gilt aber - wie ich bereits erwähnte
- nicht für Betriebe mit saisonal schwankendem Arbeitsanfall.
Dieses Urteil „gilt“ für gar keinen Betrieb pauschal. Solch eine 50%-Grenze existiert nicht.
Gruß,
LeoLo