Hallo!
Unternehmen kauft fürs Unternehmen Tablet/Bücher von einem
Gebrauchthändler der gem. §25a UStG keine Umsatzsteuer auf der
Rechnung ausweist. Wie kann nun diese Ausgabe bei der
Umsatzsteuererklärung geltendgemacht werden?
Gar nicht. Umsatzsteuer wurde ja nicht bezahlt.
Normal ist ja das man die gezahlte Umsatzsteuer zurück
bekommt, doch woher weiß man nun wieviel Umsatzsteuer sich in
dem Betrag der Rechnung befinden die für die Tablet/Bücher
gezahlt wurde.
Der Lieferant, ein nicht vorsteuerabzugsberechtigter Kleinunternehmer, hat keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Also war keine Umsatzsteuer im Kaufpreis enthalten und der kaufende Unternehmer kann keine Vorsteuer geltend machen.
Wenn man als Gewerbetreibender von einem Kleinunternehmer etwas kauft, muß man vorher rechnen, ob der Deal wirklich günstig ist oder ob man besser fährt, wenn man kauft, wo USt. ausgewiesen wird und man Vorsteuer geltend machen kann.
Ist z. B. bei Ebay oft der Fall, daß Kleinunternehmer irgendwas anbieten, aber genau die gleiche Ware wird zum gleichen Endverbraucherpreis oder geringfügig teurer von jemandem angeboten, der MwSt ausweist. Da kann der höhere Preis unter dem Strich für den vorsteuerabzugsberechtigten Käufer günstiger sein.
Weil das Ganze nichts mit Differenzbesteuerung zu tun hat, hab ich die Überschrift geändert…
Gruß
Wolfgang