mir stellt sich folgende Frage: Wenn ich ein Geschäft habe, in dem ich u.A. gebrauchte Gegenstände verkaufe, wie verbuche ich das dann bzw. wie behandle ich das steuerlich?
Beispiel: Ich kaufe den Gegenstand x auf einem Trödelmarkt in Frankreich. Private Trödler geben mir ja keine Quittung oder Rechnung, dennoch wird der Gegenstand im Laden aufgearbeitet und später verkauft.
Frage: wie verbucht man das, und wie gehe ich da steuerlich mit um?
Ich stecke gerade mitten in der Gründungsphase, und bei dieser frage komme ich nicht weiter!
Hallo Bio_surfer,
tut mir leid, von Geschäftsführung habe ich so gar keine Ahnung.
Vielleicht kann dir da jemand anderes weiter helfen.
Ich wünsche Dir viel Erfolg mit deinem Geschäft.
Gruß eve
Hallo,
warum bekommst Du von Privatpersonen keine Quittung??
Nimm einen Quittungsblock mit, wenn Du einkaufst, füll
die Quittung aus und laß sie vom Zahlungsempfänger unterschreiben.
Also, dann ganz normaler Einkauf - natürlich ohne Vorsteuerabzug.
Wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist, wird dann nur die
Differenz zwischen Einkauf und Verkauf mit Umsatzsteuer
belegt (§25a USTG) Differenzbesteuerung.
Einkauf 100,00 Euro
Verkauf 150,00 Euro
Erlös netto 42,02 Euro
UST 19% 7,98 Euro
Du könntest natürlich auch einen „Eigenbeleg“ schreiben, kommt aber beim Finanzamt nicht wirklich gut an.