ich frage hier mal, weil es am ehesten zu passen scheint:
Es gibt einen gesetzlichen Mindestabstand, der zwischen einer innerorts aufgestellten Radarfalle und dem entsprechenden Ortsschild eingehalten werden muß.
ich denke der nachfolgende Text beantwortet Deine Frage:
"…Urteil zugunsten der Autofahrer
Muenchen/Kempten (lb).
Die Radarfalle darf nicht sofort hinter dem Ortsschild zuschnappen. Autofahrer koennen bei der Einfahrt „mit einer gewissen Messtoleranz rechnen“, urteilte das Bayerische Oberste Landesgericht.
Es hob die Verurteilung einer Autofahrerin durch das Amtsgericht Kempten wegen Ueberschreitung der zulaessigen Hoechstgeschwindigkeit zu 200 Mark Geldbusse und einem Monat Fahrverbot auf. Die Frau war am Ortsschild mit Tempo 85 geblitzt worden - erlaubt war Tempo 50.
(AG Kempten, Az.: 1 ObOWi 375/95)
Ortstafeln markieren dem Gericht zufolge grundsaetzlich Beginn und Ende von Tempo 50. Die Schilder wuerden aber oft wegen unzureichender Sichtverhaeltnisse zu spaet wahrgenommen. Autofahrern sei in einer derartigen Situation eine Gewalt-bremsung nicht zuzumuten.
Nach den Richtlinien der meisten Bundeslaender gilt, dass Messstellen mindestens 200 Meter vom Beginn und Ende einer Tempobeschraenkung entfernt sein sollen.
Hallo Hendrik,
eine gesetzliche Regelung gibt es nicht, jedoch ist durch Rechtsprechung und auch durch Verwaltungsvorschriften eine Toleranzgrenze festgelegt worden.
Diese beträgt (Erlass des Innenministers NRW) 50 m hinter dem Beginn einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Dies gilt jedoch nicht bei einem sog. „Geschwindigkeitstrichter“, wenn also die höchstzulässige Geschwindigkeit stufenweise herabgesetzt wird.