Frage zum Versicherungsbeginn

Hallo,

angenommen jemand schließt im Februar eine Rechtsschutzversicherung ab.

Die Person kündigt ende Februar einen Wohn-Mietvertrag. Bei Auszug 3 Monate später kommt es zum Rechtsstreit, genießt der Mieter in dem Fall Rechtsschutz da die Versicherung schon über 3 Monate vorher abgeschlossen wurde?

Wie würde selber Fall für Schäden und eine Haftpflichtversicherung ausschauen - angenommen es würden Schäden bei Auszug bemängelt werden.

Grüße
Pako

owt

Gruß

die Frage ist geringfügig anders.

angenommen jemand schließt im Februar eine Rechtsschutzversicherung ab.

Vermutlich mit einer Wartezeit von drei Monaten.

Die Person kündigt ende Februar einen Wohn-Mietvertrag. Bei

Also innerhalb der Wartezeit.

Auszug 3 Monate später kommt es zum Rechtsstreit, genießt der

Wenn dieser mit der Kündigung zu tun hat, würde die Versicherung nicht decken.

Wie würde selber Fall für Schäden und eine Haftpflichtversicherung ausschauen

Haftpflichtversicherungen kennen keine Wartezeit, deswegen besteht, Beitragszahlung vorausgesetzt, sofort Deckung.

Nein

die Frage ist geringfügig anders.

ja, das letzte mal gings um Haustiere und nur um Rechtsschutz. Jetzt sind aber alle meine Fragen zum Versicherungsbeginn geklärt, danke :smile:

Grüße
Pako