Hallo,
angenommen jemand schließt im Februar eine Rechtsschutzversicherung ab.
Die Person kündigt ende Februar einen Wohn-Mietvertrag. Bei Auszug 3 Monate später kommt es zum Rechtsstreit, genießt der Mieter in dem Fall Rechtsschutz da die Versicherung schon über 3 Monate vorher abgeschlossen wurde?
Wie würde selber Fall für Schäden und eine Haftpflichtversicherung ausschauen - angenommen es würden Schäden bei Auszug bemängelt werden.
Grüße
Pako