Frage zum Versicherungsbeginn

Hallo,

angenommen im Dezember mängelt ein Vermieter seinem Mieter an Haustiere in der Mietwohnung zu halten. Der Mieter schließt daraufhin im Februar eine Rechtsschutzversicherung ab.
Ende Mai kündigt der Vermieter aufrgund der Sache den Mietvertrag.

Der Mieter ist damit nicht einverstanden und möchte gegen die Kündigung vorgehen.

Genießt der Mieter Rechtsschutz weil er sich gegen etwas verteidigt das nach Versicherungsbeginn auftrat, und zwar die Kündigung? Oder hat der Mieter keine Rechtsschutz weil die ursprüngliche Ursache der Kündigung vor Versicherungsbeginn liegt?

Grüße
Pako

Der Mieter hat keinen Rechtschutz weil die ursprüngliche Ursache der Kündigung vor Versicherungsbeginn liegt. Er hätte wahrscheinlich eh keinen Schutz da die Wartezeit von 3 Monaten noch nicht beendet war( oder zumindest sehr knapp an der 3 Monatsgrenze lag).

Gruß
Gaby