Frage zum Vertragsrecht u.a Handwerker

Hallo alle zusammen.

Ich habe da mehrere Fragen zum Thema Handwerkerrechnung „ohne“ Auftrag.

A erstellt Angebot - später wird Umfang der leistung durch AG vor bauausführung geändert - A erstellt daraufhin ein 2. Angebot und setzt gleichzeitig das 1. Angebot ausserkraft.

AG ruft Wochen später den A an und beauftragt ihn mündlich mit den Arbeiten auf der Grundlage von Angebot Nr.2 mit der Voraussetzung der AG will bei den Arbeiten mit anwesend sein. Gesagt getan.
2 Wochenspäter kommt es zur Ausführung der leistungen aus Angebot Nr. 2 und AG ist die gesammte zeit mit Anwesend. bei den Arbeiten kommt es zu unvorhergesehen Sachverhalten, und AG sagt im Beisein eines Mitarbeiters des A, das diese leistungen mit gemacht werden sollen. - Wurde dann auch so gemacht - 1 Woche nach Fertigstellung erfolgte Abnahme, jedoch nicht schriftlich.

AG bittet A mit der Rechnungslegung zu warten, da es ja etwas teurer gewurden ist, bis AG das Geld zusammen hat - Lt. AG ca. 3 Monate. Da durch den AG keinerlei Reaktion in den nächsten 5 Monaten nach Fertigstellung erfolgte, Legt A die Schlußrechnung.
Schlußrechnung per Email, Fax und Einschreiben.
1 tag nach Rechnungsversendung spricht AG auf Anrufbeantworter und sagt er hat meine Rechnung erhalten, habe aber nie etwas unterschrieben also keine Auftrag erteilt, die Rechnung schmeißt er weg. Gleichzeitig sagt er er kommt nächsten Monat vorbei und bringt einen Teil des Geldes, jedoch als Handgeld ( schwarz ). - Diese Aussage ist als datei auf der Fritzbox gespeichert.
Fragen:

  1. ist eine Aufnahme auf den Anrufbeantworter beweiskräftig vor Gericht ? ( AG hat darauf gesprochen, es ist kein Mitschnitt )
  2. Kann durch die ständige Anwesenheit des AG beim Bau von Konkluenden handeln ausgegangen werden ?
  3. Kann mit der Aufnahme des AB später zusätzlich vor Gericht der Zugang der Rechnung belegt werden ?
  4. Wie werden die Chancen von A und AG bei einen rechtstreit vor Gericht sein ?

Ich habe versucht die Sache kurz zu halten und möchte mich schon im Vorfeld für die Antworten bedanken.


„“

Zuschnell getippt -------- Entschuldigt die Rechtschreibung

Danke für eure Antworten, wollte auch mal anderen Meinungen hören.

manchmal denke ich ich stehe im Wald in dem Staat.

Ich mache den Job jetzt seit 15 jahren, aber sowas hab ich auch noch nicht erlebt, vorallem wie kann man sich denn als AG so auf eine AB ausdrücken.

Also für mich stand schon vor euren meinungen fest, das ich die Sache rechtmäßig durchziehen werde, dennoch würde mich eine Antwort in Bezug auf die Verwertbarkeit der Anrufbeantworteraufzeichnung noch interessieren, denn wenn ich persönlich die Worte des BGB in punkto Tonaufnahme richtig einschätze , dann ist eine Aufsprache auf einen AB gleichzeitig ein einverständnis, das das gesagte des Anrufenden aufgenommen werden kann , nennt sich glaube auch konkludentes handeln oder so. ähnlich ----------- bin kein Jurist --------- also dürfet bei einer Verwertung als Beweis vor Gericht keine strafrechtlichen Konsequenzen für mich zu erwarten sein, da die Tonaufnahme somit nicht heimlich und ohne Zustimmung des Anrufenden erfolgt ist… sieht das, wenn auch laienmäßig auch von euch jemand so.

PS: In manchen Situationen ist es gut zu wissen, das auch andere Handwerker gleiche oder ähnliche Probs haben, andererseits ist diese tatsache schon sehr beklemmend, da mancher Staatsbürger nichts lernt in seinen leben, außer seiner betrügerischen Absichten weiter zuverfolgen…
Ich danke euch nochmal recht herzlich.

hi du,
vorweg, es gibt hier ein Board für ‚Allgemeine Rechtsfragen‘. Da sind die Fachleute

AG ruft Wochen später den A an und beauftragt ihn mündlich

leider ein sehr häufiger Fall

…bei den Arbeiten kommt es zu unvorhergesehen Sachverhalten, und AG
sagt im Beisein eines Mitarbeiters des A, das diese leistungen
mit gemacht werden sollen.

leider ebenso normal

Woche nach Fertigstellung erfolgte Abnahme, jedoch nicht
schriftlich.

dumm, aber auch kein Einzelfall

AG bittet A mit der Rechnungslegung zu warten, da es ja etwas
teurer gewurden ist, bis AG das Geld zusammen hat - Lt. AG ca.
3 Monate.

gleich soviel teurer? Wir kommen in die Nähe eines betrügerischen Konkurses

Da durch den AG keinerlei Reaktion in den nächsten 5

Monaten nach Fertigstellung erfolgte,

ist ja typisch für so einen Fall!

1 tag nach Rechnungsversendung spricht AG auf Anrufbeantworter
und sagt er hat meine Rechnung erhalten, habe aber nie etwas
unterschrieben also keine Auftrag erteilt, die Rechnung
schmeißt er weg.

also versuchter Betrug! Es gibt einen Zeugen, der die Zusatzbeauftragung bestätigen kann?
und
die durchgeführte Arbeit lässt sich sicher nicht bestreiten???

Gleichzeitig sagt er er kommt nächsten Monat
vorbei und bringt einen Teil des Geldes, jedoch als Handgeld (
schwarz ). - Diese Aussage ist als datei auf der Fritzbox
gespeichert.

na also, auch noch Aufforderung zur Schwarzarbeit! auch noch beweisbar!
Das Ding ist schon gelaufen!

  1. ist eine Aufnahme auf den Anrufbeantworter beweiskräftig
    vor Gericht ? ( AG hat darauf gesprochen, es ist kein
    Mitschnitt )

gut gefolgert und richtig

  1. Kann durch die ständige Anwesenheit des AG beim Bau von
    Konkluenden handeln ausgegangen werden ?
  2. Kann mit der Aufnahme des AB später zusätzlich vor Gericht
    der Zugang der Rechnung belegt werden ?
  3. Wie werden die Chancen von A und AG bei einen rechtstreit
    vor Gericht sein ?

k.A. bessere Antworten (hoffentlich) in der Fachabteilung dafür.

Eins ist klar: Es wird alles bestritten werden was man kann, aber solange A jetzt keine Fehler macht, lässt sich das wohl zum guten Teil durchsetzen.

A ist auf JEDEN Fall gut beraten, dem Möchtegernbetrüger das einmal deutlich in einem Gespräch unter die Nase zu halten, BEVOR er den letzten Schritt zum Anwalt und Polizei macht!!!

Gruss Schorsch

Danke für eure Antworten, wollte auch mal anderen Meinungen
hören.

hat sich überschnitten :smile:

manchmal denke ich ich stehe im Wald in dem Staat.

nur manchmal?

Ich mache den Job jetzt seit 15 jahren, aber sowas hab ich
auch noch nicht erlebt, vorallem wie kann man sich denn als AG
so auf eine AB ausdrücken.

ich seit 20 Jahren, dasselbe hatte ich auch schon. Das sind immer so Intelligenzbolzen, die meinen, verdammt gut und hart im Verhandeln zu sein. Keine Bange, die Zahlen am Ende eigentlich IMMER! (aus dem einen oder anderen Grund), die meisten davon waren ausländische Mitbürger

…dann ist eine Aufsprache auf einen AB
gleichzeitig ein einverständnis, das das gesagte des
Anrufenden aufgenommen werden kann

so jedenfalls erklärte es mir mein Anwalt

andererseits ist diese tatsache schon sehr beklemmend, da
mancher Staatsbürger nichts lernt in seinen leben, außer
seiner betrügerischen Absichten weiter
zuverfolgen

wie gesagt, das gehört bei denen zu ihrer Vorstellung von
„hart verhandeln“
aber am Ende sind die meist harmlos

Nochmal: Das geht bei diesem Typus aber allemal besser im Gespräch als auf dem Rechtsweg. Nur meine Erfahrung

nochmal Gruss

An alle beteiligten.

Entschuldigt bitte, Ihr habt recht , das dieses Thema in die Abt. Recht gehören sollte, ich hoffe es wird mir verziehen, bin zum ersten mal hier und werde dies in Zukunft berüksichtigen.

Danke an alle.