Wenn ein Jäger auf dem eigenen Grundstück / im eigenen Haus seine Waffe abfeuert, ohne dass Projektile das Grundstück verlassen können und eine Gefährdung anderer Personen ausgeschlossen ist, kann ihm da was passieren?
Also rein rechtlich.
nochmal in kurz:
muss man mit einer strafe rechnen, wenn man eine legale Waffe zu Hause abfeuert, ohne Personen zu gefährden.
Man kann sich doch auch einen Schießstand im eigenen Keller einrichten.
Wenn man die Waffen legal besitzen und nutzen darf,ist da aus meiner Sicht nichts zu befürchten.
Was will der Gesetzgeber denn erreichen ?
Was ist das Schutzziel einer Einschränkung auf bestimmte Örtlichkeiten ?
Der Personenschutz in erster Linie für Dritte muß immer gegeben sein,deshalb darf man nicht AUF dem Grundstück (ohne besonderen Schutz) schießen,aber im Haus/Keller jederzeit.
Es kann anderes dagegen sprechen,was aber grundsätzlich zu beachten wäre und nichts speziell mit dem Waffenrecht zu tun hat,wie Lärmschutz z.B.
Ein Schießen im eigenen Haus/Keller wäre doch sogar immer sicherer für Unbeteiligte gegenüber dem Waffengebrauch bei einer Jagd im Wald.
wenn man sich bzgl des Waffenrechts definitiv NICHT auskennt, sollte man nichts dazu schreiben!!!
Es gilt nach wie vor § 13 Abs. 6 WaffG: (6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier , zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen. Der befugten Jagdausübung gleichgestellt ist der Abschuss von Tieren, die dem Naturschutzrecht unterliegen, wenn die naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung die Tötung durch einen Jagdscheininhaber vorsieht.
Sollte der Jäger beim Schiessen ausserhalb des Reviers, vielleicht sogar innerhalb einer Ortschaft erwischt werden, wird er SOFORT ohne viel Aufwand als „nicht Zuverlässig“ erklärt und verliert sowohl Jagdschein als auch Waffenbesitzkarte.
ein Schiessstand muss ebenso von der zuständigen Waffenbehörde genehmigt werden.
Dabei wird auch ein Gutachten eines Sachverständigen eingeholt.
Schiessen lernt man im Jägerkurs auf einem Schiesstand eines Vereins und imm Revier.
Um den Schutzzweck zu erfüllen ist es verboten, geladene Waffen zu transportieren oder gar mit diesen in Ortschaften geladen rumzufuchteln…