Hallo zusammen
Eine Person ist im Besitz einer Armbrust , da er diesem Sport nachgeht .
Eine Armbrust ist zwar eine frei erhältliche Waffe ab 18 Jahre , unterliegt somit nur am Rande des Waffenrechtes für Schusswaffen , muss somit nicht in einem Tresor weggeschlossen werden usw .
Wenn die Person zum training fährt , steht der PKW auf dem eigenen Grundstück und wird im verschlossenen Kofferraum transportiert , also soweit rechtlich Ok .
Die Person zieht nun um , die Pfeile hat die Person schon mitgenommen und in der neuen Wohnung für Fremde unauffindbar weg getan , doch beim Umzug besteht die möglichkeit das Umzugshelfer die Armbrust in die Hand bekommen und diese eventuell auf einem Anhänger auf öffentlicher Strasse verladen wird .
Natürlich kann man jetzt sagen , der Besitzer soll da besser aufpassen .
es geht ja jetzt nicht um „es ist passiert“ sondern , „es könnte passieren“
welchen Tipp kann man der Person geben , mit was wäre zu rechnen , wenn die eben doch öffentlich , also nicht auf befriedenden Grundstück „geführt“ wird , weil es dann doch zur unachtsamkeit kam .
Wie gesagt , ohne Pfeile , die sind schon weg .
Toni