Frage zum Waffenrecht

Hallo zusammen

Eine Person ist im Besitz einer Armbrust , da er diesem Sport nachgeht .
Eine Armbrust ist zwar eine frei erhältliche Waffe ab 18 Jahre , unterliegt somit nur am Rande des Waffenrechtes für Schusswaffen , muss somit nicht in einem Tresor weggeschlossen werden usw .

Wenn die Person zum training fährt , steht der PKW auf dem eigenen Grundstück und wird im verschlossenen Kofferraum transportiert , also soweit rechtlich Ok .
Die Person zieht nun um , die Pfeile hat die Person schon mitgenommen und in der neuen Wohnung für Fremde unauffindbar weg getan , doch beim Umzug besteht die möglichkeit das Umzugshelfer die Armbrust in die Hand bekommen und diese eventuell auf einem Anhänger auf öffentlicher Strasse verladen wird .

Natürlich kann man jetzt sagen , der Besitzer soll da besser aufpassen .
es geht ja jetzt nicht um „es ist passiert“ sondern , „es könnte passieren“

welchen Tipp kann man der Person geben , mit was wäre zu rechnen , wenn die eben doch öffentlich , also nicht auf befriedenden Grundstück „geführt“ wird , weil es dann doch zur unachtsamkeit kam .
Wie gesagt , ohne Pfeile , die sind schon weg .

Toni

Einzelteile transportieren
Hi !

Habe noch nie eine (Sport)Armbrust aus der Nähe gesehen. Aber als Kinder hatten wir auch eine Armbrust und die bestand aus zumindest 3 Teilen (Bogen, Sehne, Schaft?).

Wäre es für den Sportschützen sehr schlimm, wenn er die Waffe zerlegt und die 3 Teile entweder in EINEN geschlossenen Karton packt oder die Teile sogar in jeweils gesonderten Kartons transportiert?

Da das Zerlegen der Armbrust für den „normal denkenden“ Menschen in diesen Fällen als sinnvoll anzunehmen ist, würde jemand, der eine unzerlegte Armbrust bei einem Umzug „rumliegen“ läßt zumindest fahrlässig handeln.

MOLAR84

Transportieren:

In einem abgeschloßenen Behältnis, getrennt von der Munition (Pfeile)

Also einen geeigneten Koffer mit Schloß