Frage zum Widerruf bei defekter Ware

Hallo!
Folgender Sachverhalt: Ein Käufer ersteigert bei Ebay einen Artikel von einem gewerblichen Verkäufer (13.2.). Er zahlt,der Händler liefert,soweit also alles ok. 5 Tage später (28.2.)inkl.Wochenende)meldet sich der Käufer und schreibt,daß die Ware defekt sei und schickt sie unfrei zurück. Der Händler schickt die Uhr (ungeprüft) zum Hersteller zurück,wo sie kontrolliert werden soll. Dazu hat der Händler ja das Recht (2x).Aus Kulanz schickt der Händler zudem dem Kunden gleich ein Austauschgerät der Ware. Wieder vergehen einige Tage (10.3.)wieder ein Wochenende dazwischen,ich schreib gleich wieso) und wieder meldet der Kunde,die Ware sei defekt.Wieder schickt er sie zurück,diesmal kriegt er allerdings kein Austauschgerät vom Händler. Ein Grund ist,daß der angegebene Fehler nicht feststellbar ist,die Ware ist in einwandfreiem Zustand. Am 31.3.,also 6 Wochen nach Kauf, schickt der Kunde eine Mail,daß er die Ware nicht mehr haben will und verlangt sein Geld zurück. Beidemale hat die Ware relativ starke Gebrauchsspuren,allerdings ist das mit der Fehlerangabe der 2.Reklamation nicht vereinbar (angeblich hat er die Ware nur ausgepackt und getestet).Der Händler vermutet,daß der Kunde die Ware für 1-2 Anlässe benutzt hat und dann einen Weg suchte,die Ware auch nach Ablauf der regulären Widerrufsfrist wieder loszuwerden.

Meine Frage:Wie verhält es sich in so einem Fall mit dem Widerrufsrecht ? Beginnt die Widerruffrist beim Erhalt der 2.Sendung beim Kunden von Neuem ? Und wenn dem so ist…„stoppt“ die Widerrufsfrist,wenn er eine intakte Uhr als defekt zurückschickt ?

Marco

Ist mir echt nicht verständlich, wieso du so eine Frage nicht dort postet, wo sie hingehört: im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“.

Die Widerrufsfrist endet jedenfalls zwei Wochen nach Erhalt der Ware und lebt selbstverständlich nicht wieder auf. Sinn der Widerrufsfrist ist es nämlich, dem Käufer einen Ausgleich dafür zugeben, dass er im Fernabsatz zu kurzentschlossenen Käufen neigen könnte und er den Vertragspartner nicht kennt. Ein Widerruf kommt also hier nicht mehr in Betracht.

Der Rest sind Tatsachenfragen. Grundsätzlich kann der Käufer zurücktreten, ob das hier möglich ist oder nicht, entzieht sich mangels sicherer Angaben über den Zustand der Ware usw. meiner Kenntnis und Beurteilungsmöglichkeit.

Levay