Hallo!
Folgender Sachverhalt: Ein Käufer ersteigert bei Ebay einen Artikel von einem gewerblichen Verkäufer (13.2.). Er zahlt,der Händler liefert,soweit also alles ok. 5 Tage später (28.2.)inkl.Wochenende)meldet sich der Käufer und schreibt,daß die Ware defekt sei und schickt sie unfrei zurück. Der Händler schickt die Uhr (ungeprüft) zum Hersteller zurück,wo sie kontrolliert werden soll. Dazu hat der Händler ja das Recht (2x).Aus Kulanz schickt der Händler zudem dem Kunden gleich ein Austauschgerät der Ware. Wieder vergehen einige Tage (10.3.)wieder ein Wochenende dazwischen,ich schreib gleich wieso) und wieder meldet der Kunde,die Ware sei defekt.Wieder schickt er sie zurück,diesmal kriegt er allerdings kein Austauschgerät vom Händler. Ein Grund ist,daß der angegebene Fehler nicht feststellbar ist,die Ware ist in einwandfreiem Zustand. Am 31.3.,also 6 Wochen nach Kauf, schickt der Kunde eine Mail,daß er die Ware nicht mehr haben will und verlangt sein Geld zurück. Beidemale hat die Ware relativ starke Gebrauchsspuren,allerdings ist das mit der Fehlerangabe der 2.Reklamation nicht vereinbar (angeblich hat er die Ware nur ausgepackt und getestet).Der Händler vermutet,daß der Kunde die Ware für 1-2 Anlässe benutzt hat und dann einen Weg suchte,die Ware auch nach Ablauf der regulären Widerrufsfrist wieder loszuwerden.
Meine Frage:Wie verhält es sich in so einem Fall mit dem Widerrufsrecht ? Beginnt die Widerruffrist beim Erhalt der 2.Sendung beim Kunden von Neuem ? Und wenn dem so ist…„stoppt“ die Widerrufsfrist,wenn er eine intakte Uhr als defekt zurückschickt ?
Marco