Hallo zusammen,
folgende, natürlich ausgedachte Konstellation:
Mal angenommen, jemand bestellt sich über das Internet Karten für eine Veranstaltung, die erst in einigen Monaten stattfinden soll. Diese Karten würden kurz danach auch geliefert werden. Erst danach würde der Besteller feststellen, dass ihm das Konzert doch nicht zusagt.
Könnte derjenige von seinem 14tägigen Rückgaberecht Gebrauch machen und die Karten zurücksenden? Oder gibt es für solche „Waren“ irgendwelche Ausschlüsse?
Ein fragender Guido
Hallo Caroline,
wie passt das zu § 212b (2) Pkt. 6 BGB? Ist das keine Dienstleistung zur Freizeitgestaltung?
http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html
Grüße
Ulf
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Ja, Guido, stimmt. SORRY.
Es sei denn, im Vertrag wurde dennoch ein Rückgaberecht eingeräumt!?! Dürfte aber wohl eher nicht der Fall sein…
wie passt das zu § 212b (2) Pkt. 6 BGB? Ist das keine
Dienstleistung zur Freizeitgestaltung?
http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html
Oh, ich fürchte schon.
Danke für die Info
Guido