Frage zum Zahngold

Wenn überkronte Zähne flöten gehen, dann bekommt man netterweise das Gold zur Weitergabe an die Degussa ausgehändigt (Hinweis, wenn der Zahnarzt dies nicht tut, dann ist es strafbar!).

Kann man dieses Gold, anstatt zur Degussa zu schicken, vom Zahn lösen und wiederverwenden? Sicherlich gibt es, je nach Labor, unterschiedliche Goldlegierungen. Doch so gravierend dürften die Unterschiede nicht sein, denn das Gold wird - vermute ich - wieder bei denen eingeschmolzen und dann neu um den Abdruck gegossen. Oder irre ich mich hier. Das würde mich interessieren.

hallo klaus,

Kann man dieses Gold, anstatt zur Degussa zu schicken, vom
Zahn lösen und wiederverwenden?

man kann. in meiner ausbildung - vor ca. 100 jahren :smile: - war es die verhaßteste aufgabe von uns goldschmiede- und uhrmacherlehrlingen, zahngold auszubrennen. mich schüttelts heute noch, wenn ich an den pestigen gestank denke :frowning:(

hinterbliebene brachten uns damals ganze gebisse von verstorbenen. das gold bereitete die goldschmiedin dann irgendwie auf (wie, das kann dir grilla sicher sagen).

geht also.

gruß
ann

Hallo Klaus,
Ich habe selber bereits beide Versionen erlebt.
Vor etlichen Jahren wurde altes Zahngold von Zahnlabor wiederverwertet. Zur Zeit sind wieder mal ein paar ´neue Kronen fällig und das Altgold kann angeblich nicht benutzt werden.
Ich habs dann mit dem Schweißbrenner eingeschmolzen und werd mir einen netten Schmuck daraus basteln.
Gruß
Crotalus

Hi Klaus,

Legierungen sind leider doch sehr unterschiedlich und es gibt wohl keinen Zahntechniker, der eine ihm unbekannte Legierung (mit-) verwenden wird, denn die physikalischen Eigenschaften verändern sich durch durch die Zugabe anderer Metalle ganz gravierend. Da reichen mitunter schon 0,x % eines fremden Metalles und der Schmelzpunkt und damit die Materialbehandlung für´s Giessen stimmen nicht mehr. Die Aufbrennfähigkeit für keramische Massen könnte in Frage stehen. Wie ist das Verhalten beim Löten oder Angiessen von Werkstoffen? Kurz: Das Resultat wäre nicht mehr vorhersagbar.

Bestenfalls muss man dann noch mal von vorn anfangen oder es gibt Bruch im Munde des Patienten.

Darüberhinaus gilt das Medizinproduktegesetz, wonach der Zahntechniker schriftlich belegen muß, welche Materialien für den betreffenden Patienten verwendet wurden. Schon von daher verbietet sich die Nutzung unbekannter Legierungen.

Legierungen die Palladium enthalten, sollten nicht mehr eingesetzt werden, weil Unverträglichkeitsreaktionen aufgetreten sind. Von aussen siehst Du das aber einer Legierung nicht an.

Mach´ Dir lieber was Schönes aus dem Restgold.

ciao, Martin