Hallo,
ich habe eine Frage zur genauen Fristsetzung zur Uhrzeit eines Kündigungsschreibens.
Ich habe hier eine Aufgabe, bei der mir die Lösung schwerfällt.
Arbeitgeber A möchte das Arbeitsverhältnis mit C beenden. A lässt das Kündigungsschreiben (s.§ 623) durch den Boten am 30.06.2011, dem letztmöglichen Kündigungsstag, gegen 19:30 Uhr in den Briefkasten des C werfen.
a) Ist die Kündigung noch an diesem Tag und damit rechtezitig zugegangen?
b) Abwandlung: A erklärt die Kündigung am Morgen des 30.06.2011 per Telefax und nochmals per Email. Sind diese Kündigungen wirksam?
Aufgabe b) ist für mich grundsätzlich klar. Die Kündigungen sind nicht wirksam, aufgrund des Telefaxes und der Email.
Aber bei a) bin ich durch die Uhrzeit völlig verwirrt, ist das nun rechtzeitig oder nicht? und ab welcher Uhrzeit ist es nicht mehr rechtzeitig?
Für Antworten bin ich sehr sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen,
Nuffel1990