Nach dem neuen Zuwanderungsgesetz dürfen ausländische Studierende nach erflogreichem Abshluss des Studdium ein Jahr in Deutschland bleiben um eine Stelle IN IHREM BERIECH zu finden.
Meine Frage ist: dürfen ausländische Studierende während des Jahres der Arbeitsuche z.B. als Kellner arbeiten, bis sie eine Stelle in ihrem Bereich finden?
danke im voraus…
Oli.
Meine Frage ist: dürfen ausländische Studierende während :des Jahres der Arbeitsuche z.B. als Kellner arbeiten, bis :sie eine Stelle in ihrem Bereich finden?
So ganz unbelastet ausgesprochen spricht nichts dagegen.
Aber ob man z.B. einem dipl. Mathematiker eine Stelle als Psychologe als ‚in seinem Bereich‘ zugehörig abnimmt …?