werden Dienstreisen in ein Drittland,welche innerhalb einer >183 tätigen Auslandstätigkeit fallen mit zugerechnet zu den 183 Tagen oder verkürzen sie somit die Aufenthaltsdauer in dem jeweiligen Arbeitsland, was dann eine Besteuerung in Deutschland als Folge hat?
um das zu wissen, muss man das betreffende DBA kennen - schon allein deswegen, weil die „183 Tage“ noch mit anderen Bedingungen verbunden sind, und weil sie unterschiedliche Bezüge (Kalenderjahr oder laufende zwölf Monate) haben. Die Regel steht normalerweise in der Gegend von Art. 11.
Wieauchimmer - in den paar DBA, die ich kenne, ist von „aufgehalten“ die Rede, d.h. jeder Tag wird gezählt, an denen der Arbeitnehmer auf dem Territorium des anderen Vertragslandes ist. Wenn er in irgendeinem anderen Land ist, hält er sich nicht gleichzeitig im einen auf.