Frage zur Abführung der Sozialversicherung

Hallo,

eine ganz allgemeine Frage. Wenn ein Arbeitgeber seiner Abführung für Sozialversicherungssummen nicht nachkommt (aus welchen Gründen auch immer) dann kann doch die Krankenkasse eine Kontopfändung vornehmen, oder?

Und wenn ja, gibt es da eine gewisse Regel, dass man nach was weiss ich, 2 Monaten Ausstand, einer gewissen Summe Ausstand oder einfach nur nach Ermessen der Krankenkasse dem Betrieb die Konten pfändet?

Was passiert dann in so einem Fall weiter? Wird das irgendwo gemeldet? Kommt sowas in die Schufa? Wird das Konto nach Ausgleich der Summe wieder freigegeben? Erfahren z.B. Mitarbeiter was davon? Wird im Zweifelsfall das anderen Gläubigern mitgeteilt (z.B. Finanzamt)

Fragen über Fragen, oder?

Danke Ute

Hallo,
aus meiner Erfahrung heraus kann ich sagen dass nicht wir als Kasse
die Kontosperrung bzw. die Kontopfändung veranlasst haben, sondern dies
immer nur die Vollstreckungsbehörde, die in unserem Auftrag unterwegs war, tat.
Insofern haben wir darauf keinen Einfluss.
Gruß
Czauderna