Frage zur Abrechnung mit priv. Krankenversicherung

Hallo,

ich bin privat krankenversichert und konnte bezüglich meiner Frage am Telefon (noch) keine Auskunft erhalten. Da ich aber meine Abrechnung so schnell wie möglich machen möchte/muss wende ich mich an euch.

Ich habe im alten Kalenderjahr (2005) ein neues Hörgerät bestellt, dies ist als Hilfsmittel auch erstattungsfähig.
Die Rechnung habe ich auch noch Ende 2005 erhalten und bezahlt, aber die Lieferung erfolgte 2006, was auch auf der Rechnung steht.

Meine Frage ist nun, ist die Rechnung noch für 2005 erstattungsfähig (wäre mir sehr wichtig) oder erst für 2006 ?

Evtl. wird dies von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich geregelt, aber vielleicht gibt es ja auch (fast) einheitliche Regeln.

Vielen Dank !

thb

Hallo,

Die Rechnung habe ich auch noch Ende 2005 erhalten und
bezahlt,

warum bezahlt man etwas…

aber die Lieferung erfolgte 2006, was auch auf der
Rechnung steht.

…was man später erst bekommt?

Die Zahlungspflicht kann doch erst entstehen, wenn die Leistung erbracht wurde. Allenfalls eine Anzahlung wäre aus meiner Sicht in 2005 erstattungsfähig. Der Rest in 2006.

Gruss
T.

Nachfrage
Hallo,

danke für die Antwort !
Ich hatte Vorkasse geleistet, danach hatte sich die Lieferung verzögert und die eigentliche Rechnung kam mit der Lieferung.

Um nochmal konkret zu fragen:

Zählt für die Erstattungsfähigkeit im alten Kalenderjahr

das Rechnungsdatum oder der Zeitpunkt der Lieferung ?

Bei Arztbesuchen ist es ja einfach, es zählt nicht das Rechnungsdatum, sondern der Zeitpunkt der Behandlung.

Hallo,

es zählt nicht das
Rechnungsdatum, sondern der Zeitpunkt der Behandlung.

Antwort selbst gegeben? Aber, ist nur meine Meinung. Leistungsempfang, danach Rechnungsempfang.

Eine Rechnung muss das Datum der Lieferung/ Leistung enthalten. Verlangt das Finanzamt bei gewerbl. Unternehmen. Rechnung VOR Leistung geht also nicht.

Gruss
T.

TIPP
vielleicht Frage nochmal unter „Allg. Recht“ posten. Es geht doch eher um Recht, als um Versicherungen. Da gibts viele schlaue Leute, die hier vielleicht nicht rein schauen.

Hallo,

ich bin privat krankenversichert und konnte bezüglich meiner
Frage am Telefon (noch) keine Auskunft erhalten. Da ich aber
meine Abrechnung so schnell wie möglich machen möchte/muss
wende ich mich an euch.

Ich habe im alten Kalenderjahr (2005) ein neues Hörgerät
bestellt, dies ist als Hilfsmittel auch erstattungsfähig.
Die Rechnung habe ich auch noch Ende 2005 erhalten und
bezahlt, aber die Lieferung erfolgte 2006, was auch auf der
Rechnung steht.

Meine Frage ist nun, ist die Rechnung noch für 2005
erstattungsfähig (wäre mir sehr wichtig) oder erst für 2006 ?

Ganz pragmatische Antwort:

einfach Einreichen!

Entweder wird es 2005 zugerechnet (wovon ich ausgehe, da die Rechnung aus 2005 war und der Leifertermin der Krankenkasse wohl nicht bekannt sein wird) oder 2006, viel Spielraum besteht da aber nicht. Ein wechsel des Unternehmens hilft auch nicht, einzige Alternative: selber zahlen (wird aber wohl etwas teuer werden).