Eine Patientin erhält eine Rechnung einer PVS, in der neben der Ziffer 4815 (lt. § 6 GOÄ) auch die Ziffer 4851 abgerechnet wird. Dieses ist nach meinen Informationen lt. BÄK nicht statthaft.
Weiß jemand etwas dazu?
Tut mir leid-dazu weiß ich nichts-mein Gebiet ist Zahnmedizin.
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