Hallo zusammen!
Die Rechnung für die Krone (ihr erinnert euch) liegt mittlerweile vor, meine Krankenkasse (Privatversichert) überwies mir gestern rund 62,5% des Betrages auf mein Konto. Zuzahlen muss ich laut Vertrag eigentlich nur 25%.
Die Erstattung vom Rest wurde mir mit Hinweisen auf die „Zahnstaffel“ sowie auf den tariflichen Höchstsatz verweigert.
Meinem Zahnarzt hatte ich bereits letztes Jahr die Sachkostenliste mit der Bitte seine Abrechnung daran zu orientieren ausgehändigt.
Kann ich da jetzt noch was drehen, oder muss ich nun tatsächlich 37,5% selber tragen?
Mir gehts nicht um feilschen wie auf dem türkischen Basar, sondern dass ich nicht übervorteilt werde 
Danke!
Servus,
hast Du auch eine ‚Sachkostenliste‘ für Deine Autowerkstatt oder für Deinen Friseur? Anders ausgedrückt: warum soll Dir Dein ZA Rabatte geben? Kennt ihr euch so gut? Hat er Dir versprochen, daß er seine Abrechnung nach Deinen Refinanzierungsmöglichkeiten richten wird?
Wenn nicht, dann würde ich bei meiner Versicherung nachfragen, was sie mit ‚Zahnstaffel‘ meint, und ob Du diesen Begriff auch in Deinem Versicherungsvertrag finden kannst. Ansonsten empfiehlt sich nachzuforschen, was unter ‚tariflichem Höchstsatz‘ verstanden werden darf. Einen hoffnungsvollen ‚Praktikanten‘ mit abgeschlossenem Betriebswirtschaftsstudium, der solche Abwimmel-Briefe schreibt, kann sich jeder Konzern leisten. Das ist allemal billiger, als das zu bezahlen, was der Vertreter beim Abschluß der Versicherung versprochen hat.
Gruß
Kai
Hallo,
„Kann ich da jetzt noch was drehen, oder muss ich nun
tatsächlich 37,5% selber tragen?“
Du kannst deinen Zahnarzt natürlich fragen, ob er für Dich günstiger
arbeitet und vielleicht auch noch bei seim Zahntechniker fragt, ob gleich mitmacht… ich denke, wenn er korrekt abrechnet, wird er dafür allerdings keinen Grund haben.
„Meinem Zahnarzt hatte ich bereits letztes Jahr die
Sachkostenliste mit der Bitte seine Abrechnung daran zu
orientieren ausgehändigt…“
Stell dir mal vor, jeder Patient - privat oder gesetzlich Versicherte mit Zusatzversicherung, kommt mit seinem eigenen Tarif (den der Patient in der Regel vorher selbst gewählt hat!) in die Praxis und verlangt, man möge sich daran orientieren. Richtig. Der Zahnarzt könnte glatt weg mehr Personal einstellen - wenn möglich auch noch jemanden, der diese ganzen Vertragsbedingungen auch versteht.
Ich gehe davon aus, dass du vorher einen Heil- und Kostenplan / Kostenvoransschlag bekommen hast. Diesen hättest du doch bei der Versicherung einreichen und nach der Höhe der Erstattung fragen können, oder?
LG Kathi
Hi Kai,
das schaff ich ohne BWL-Studium aber locker auch noch^^. Also:
Zahnstaffel heißt nichts anderes, als dass man Versicherungsleistungen nur bis zu einer bestimmten Höhe bekommt. Diese ist z.B. in den ersten Versicherungsjahren gestaffelt, daher die Bezeichnung.
Beträgt diese also z.B. 10.000.- € und reicht man nun eine Rechnung über 12.000.- € ein, bekommt man halt nur 75% aus 10.000 €, als 62,5% der Gesamtrechnung.
Mit dem tariflicher Höchstsatz ist der Steigerungssatz gemeint. Ist meist auf 3,5fach beschränkt.
Die Sachkostenliste ist wahrscheinlich eine Preisliste, bis zu welcher Höhe Laborleistungen erstattet werden, um die leidige Frage der „Angemessenheit“ klar zu stellen.
Das ist so ungefähr das, was ich aus dem Eingangspost erschließen kann. Um 100% sicher zugehen muss man natürlich das Originalschreiben und die Tarifbedingungen haben.
Schöne Grüße vom Profiabwimmler Bernhard.