Frage zur Abschreibung bei 2 Unternehmen

Hallo Leute!

Ich hoffe, das Thema darf hier behandelt werden. Habe nämlich eine Frage zur steuerlichen Abschreibung. Und zwar bin ich 1. Freiberufler (Unternehmen1) und 2. Selbständig (Unternehmen2; Handel). Nun plane ich die Anschaffung eines relativ teuren Abschreibeobjektes (~8000€), welches ich im Zusammenhang mit Unternehmen1 nutzen möchte. Aus verschiedenen taktischen und unternehmerischen Gründen macht es aber mehr Sinn, dieses Objekt steuerlich dem 2. Unternehmen zuzuordnen und dort über die Bücher abzuschreiben. Meine Frage: ist das möglich oder kann man es vielleicht (wenn es so einfach nicht geht) über Tricks doch dem 2. Unternehmen zuordnen - z.b. indem es von dort an Unternehmen 1 vermietet wird. Oder lässt sich das Finanzamt darauf nicht ein? Eine plausible, begründbare Nutzung ist bei Unternehmen2 nicht nachweisbar, weil das Objekt eindeutig nicht mit dem Kerngeschäft zu tun hat. Wenn es möglich sein sollte: kann ich später auch (falls Bedarf besteht) eine Umschichtung aus den Abschreibebüchern von Unternehmen 2 auf Unternehmen 1 vornehmen?

Wäre echt super, wenn hier jemand eine Antwort auf die zugegeben etwas komplizierte Frage hat.

Bye, Mike

Hallo,
grundsätzlich sind alle Wirtschaftsgüter nur dann in einem Unternehmen zu aktivieren, wenn sie für Zwecke des Unternehmens genutzt werden. Wie Sie selbst schreiben, ist dies jedoch hier nicht der Fall. Eine Vermietung wird in Ihrem Fall auch nicht möglich sein, da Sie (soweit ich das herauslesen kann) beide „Unternehmen“ als Einzelunternehmer betreiben - Sie würden quasi an sich selbst vermieten…

Vielen Dank für die Antwort. Ja, sind beides Einzelunternehmen. Schade. Prinzipiell würde es für die Steuer keinen Unterschied machen, in welchem der beiden Unternehmen das AfA abgeschrieben wird, da ich letztlich ja in beiden Fällen der Steuerpflichtige bin. Aber habe ich mir schon gedacht, dass dies nicht möglich ist…
Es geht dabei auch weniger darum, Steuern zu sparen, sondern den zu versteuernden Betrag im Unternehmen 2 zu reduzieren, damit dieser monatlich 400,-€ nicht übersteigt…

MfG
Mike

Hallo,

in diesem fall muss untern.1 kaufen und abschreiben.
Untern.2 kann aber nutzen u. dafür eine angemessene
gebühr/rate zahlen.
Alles andere läuft gefahr, nicht als betriebsausgabe anerkannt zu werden.

mfg ignaz

Naja, das Risiko ist mir dann doch zu hoch. Kann ich wenigstens Verluste aus Firma 1 mit Gewinnen aus Firma 2 verrechnen oder geht auch dies nicht und ich schiebe dann einen Vortrag vor mir her während ich fleissig für das andere Unternehmen zahle?

Bye, Mike

HAllo Mike, am besten machst du einen Termin mit einem Steuerberater ,leider kann ich Dir bei Dieser speziellen Frage nicht helfen.
MFg
Kruehm

Vielen Dank @all

naja, hatte ich mir schon gedacht, dass dies nicht so einfach geht. Dann werde ich es wohl lassen, wäre halt schön gewesen, wenn es einfach ohne Probleme möglich wäre. Abschreiben auf die „richtige“ Firma ist ja kein Problem…

Bye, Mike

Das geht, wenn sie beide als einzelunternehmen führen.
Dann wird dies in ihre est-erklärung gegengerechnet.
Bei unterschiedlichen rechtsformen (1mal eu u. 1 mal
gmbh z. b.) gelingt dies nicht, da droht irgenwann die überschuldung der verlustbringerfirma.

mfg ignaz

Das Objekt ist grundsätzlich dem Unternehmen zuzuordnen, in dem es verwendet wir.
Zwar ist eine Vermietung durch das andere Unternehmen ist zwar theoretisch möglich, würde aber wohl nicht den gewünschten Effekt bringen. Denn wenn man eine realistische (glaubwürdige) Miete ansetzt, würde der Gewinn, den man zu verschieben beabsichtigt, wieder zurückverlagert.

MfG, F.Dehmel