Frage zur Absetzbarkeit

Hallo,
Ich bin selbständig und muß wöchentlich einen halben Tag freinehmen für einen Arztbesuch. Wäre ein eigenes Meßgerät in diesem Fall steuerlich absetzbar?
Gerne hätte ich einen Rat. Dank im voraus.
MfG

Hallo Elona,

das ist eine Frage für einen Steuerberater. Da kann ich Dir leider nicht behilflich sein.

Ich selbst setze Produkte, die ich vorbeugend nehme, um gesund zu bleiben, sehr wohl ab. Allerdings mit einem kleinen (legalen) Trick. Dieser ist jedoch in meiner Geschäfts-Idee begündet und würde mit einem Meßgerät vermutlich nicht funktionieren. Aber hier sind ja auch jede Menge Steuerberater im Forum. Da bekommst Du sicher eine qualifizierte Antwort.
Gruß
Helmut

Hallo,
normalerweise ja.
Gruß Claus

Hallo,
bitte Steuerberater oder Finanzamt fragen.
Kann da leider keine rechtssichere Auskunft geben.
Gruß
Kath

Hallo,
handelt es sich um ein Blutdruckmeßgerät? Das könntest du als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben. Allerdings ist ein bestimmter %-Satz (die Höhe ist abhängig davon, ob du verheiratet bist und/oder Kinder hast) deines Einkommens zumutbar! D.h., wenn deine außergewöhnliche Belastungen unter diesem Betrag liegen, bringt’s auch nix bei der Steuer. Ich würde mir als Selbständige überlegen, ob die Kosten für dieses Meßgerät nicht unerheblich sind im Gegensatz zu 1/2 Tag Arbeitsverlust pro Woche.
Grüße
Schwuppsdi

Hallo,

was für ein Messgerät? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das als Betriebsausgabe angerechnet weden kann.

MfG
Carola

Würden Sie das für einen Angestellten machen, wäre das kein Problem. Ist man selbst betroffen, ist das sehr grenzwertig. Kosten, die mit einer Krankheit verbunden sind, gehören grundsätzlich erstmal zum privaten Bereich. Das heißt, sie sind dort absetzbar als Außergew. Belastung unter Berücksichtig der Belastungsgrenze 2% oder 1% bei chronischen Erkrankungen.

Hallo,

Lassen sie sich ein Gerät von ihrem Hausarzt verschreiben. Die Krankenkasse übernimmt den Betrag.
Eventuell 5.-€ die sie selbst bezahlen müssen.

Sollte sich der Arzt weigern,weil er einen guten Patienten weniger sieht,dann rate ich ihnen gehen Sie zu einem anderen.

Die Zuzahlungskosten können Sie bei der Steuer absetzen.

Gruß
monika61

Danke Dir, Helmut. Ich werde mich mit dem St-B. in Verbindung setzen.
Danke Dir für Deine Mühe.
Viele Grüsse
Elona

Hallo,
normalerweise ja.
Gruß Claus

Hallo Kath,
ich danke Dir für Deine Mühe. Nun habe ich Arbeit.
Viele Grüsse
Elona

Hallo,
ich danke Dir für Deine Antwort und Deine Mühe. Nun habe ich Arbeit.
Viele Grüsse
Elona

Hallo Carola,
ich danke Dir für Deine Antwort und Deine Mühe. Nun habe ich Arbeit. Werde aber auch bei der Krankenkasse anfragen.
Viele Grüsse
Elona

Hallo,
ich danke Dir für Deine Antwort und Deine Mühe. Nun habe ich Arbeit - mit dem St.-Berater und mit meiner Krankenkasse.
Viele Grüsse
Elona

Hallo Monika,
ich danke Dir sehr für Deine Antwort. Das werde ich sofort so bewerkstelligen.
Ich wünsche Dir ein schönes Wochenende
Elona

Gerne geschehen. Vielleicht kann ich Dir ja ein anderes Mal weiter helfen.

Was machst Du beruflich?

Hallo,

die Kosten für ein medizinisches Gerät können als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden (§ 33 EStG).
Es ist jedoch zu beachten, dass man einen zumutbaren Eigenanteil selbst tragen muss. Dieser ist prozentual gestaffelt und ist abhängig vom Familienstand und Einkommen.
MfG

Hallo,

Arztbesuche sind private Angelegenheiten und daher können sie die Kosten für ein solches Messgerät nicht als Betriebsausgabe absetzen.

Hallo,ja, es würden außergewöhnliche Kosten nach §33 EStG darstellen. Achtung, hier gibt es aber eine zumutbare Eigenbelastung.
Gruß

Absetzbar schon, aber ob es steuerlich etwas nutzt kommt darauf an welche anderen gesundheitlichen Aufwendungen sie haben. Vielleicht mal bei der Krankenkasse anfragen.