Hallo. Ich hab mal eine Frage zu folgendem Fall:
Ich habe im Mai meinen erweiterten Hauptschulabschluss gemacht nach 9 Schuljahren. Nun wollte ich mir eine Lehrstelle suchen (und könnte auch eine bekommen , die ich sehr gerne annehmen würde) doch die allgemeine Schulpflicht in Berlin beträgt ja 10 Jahre…
War also auch letztens im Schulamt und da meinte man,ich müsse noch ein Jahr zur Schule gehen.
Eigendlich hab ich ja 11 Schuljahre (mit vorschule gerechnet,die ich einmal wiederholt habe…aber das rechnet ja nicht mit -.-)
Was kann ich nun tun? muss ich also noch dieses eine Schuljahr noch machen oder kann ich mit einer Bestätigung,das ich eine Lehrstelle haben könnte irrgendeine Befreiung bekommen???
Bin echt ratlos weil ich schon 5 verschiedene Auskünfte von Ämter usw. bekommen habe…
Leibe Grüße
Wenn du eine Lehrstelle hast, gehst du doch in die Berufsschule. Damit sollte auch die Schulpflicht erfüllt sind.
Hallo.
Bin echt ratlos weil ich schon 5 verschiedene Auskünfte von
Ämter usw. bekommen habe…
Warum schaun die nicht ins Schulgesetz?
„§ 42 Beginn und Dauer der allgemeinen Schulpflicht
(1) Mit Beginn eines Schuljahres (1. August) werden alle Kinder schulpflichtig, die
das sechste Lebensjahr vollendet haben oder bis zum folgenden 31. Dezember vollenden
werden.
(2) Auf Antrag der Erziehungsberechtigten werden Kinder, die in der Zeit vom 1. Januar
bis 31. März des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden
werden, zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen. Mit der Aufnahme in
die Schule beginnt die Schulpflicht.
(3) Die allgemeine Schulpflicht dauert zehn Schulbesuchsjahre und wird durch den
Besuch einer Grundschule und einer weiterführenden allgemein bildenden Schule erfüllt.
Die Schülerinnen und Schüler können das 10. Schulbesuchsjahr auch durch den
Besuch einer beruflichen Schule erfüllen, wenn sie den Hauptschulabschluss erworben
haben und der Schulaufsichtsbehörde ein Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des
Berufsbildungsgesetzes nachweisen“
http://www.gew-berlin.de/documents_public/2000.pdf
MfG